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EUROPA/256: Umweltausschuß stimmt für Verringerung der Industrieemissionen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 04.05.2010

Umweltausschuss stimmt für Verringerung der Industrieemissionen


Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat heute in einigen Punkten für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der neuen Richtlinie über Industrieemissionen gestimmt.

"Vorsichtig begrüßt" vom Umweltdachverband Europäisches Umweltbüro (EEB) haben die Abgeordneten einige Vorschläge des EU-Ministerrats vom Februar abgelehnt, zugunsten von öffentlicher Beteiligung und Transparenz. Die Neufassung der IVU-Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung) wird zurzeit in zweiter Lesung im Parlament behandelt. Der Umweltausschuss stimmte mit 40:13:4 Stimmen für den Bericht des Berichterstatters Holger Krahmer (Liberale, Deutschland). Durch die erste Lesung im EU-Parlament und die Entscheidungen des EU-Ministerrates hat der ursprüngliche Vorschlag bereits stark an Schärfe eingebüßt.

Für Großfeuerungsanlagen wie Öl- und Gaskraftwerke sind etwas strengere Emissionsauflagen vorgesehen - allerdings ist der Zeitpunkt, ab wann die Anlagen die Standards einhalten müssen, auf 2019 verschoben worden. Die EU-Kommission hatte das Jahr 2016 vorgeschlagen, der Ministerrat wollte die Frist auf 2020 verschieben. "Die Abgeordneten im Umweltausschuss haben einem Minimalkompromiss zugestimmt, der der Ratsposition sehr nahe steht. Leider zeigen einige Mitgliedstaaten keinen politischen Willen für die Forderung nach höheren Umweltstandards von Industrieanlagen. Die Betreiber von Großfeuerungsanlagen werden nun mehr als genug Zeit haben, die neuen Regeln einzuhalten," sagte Krahmer nach der Abstimmung im Umweltausschuss. Die Abstimmung des Plenums ist für Juli vorgesehen.

EEB-Emissionsexperte Christian Schaible ist besorgt, weil einige Änderungsvorschläge aus Umweltsicht in die falsche Richtung wiesen. So hätten die Abgeordneten für einen Änderungsantrag von Elisabetta Gardini (Italien, Konservative) gestimmt, die Ausnahmeregelungen für Großfeuerungsanlagen vorsieht, die der Richtung der neuen Regelung - Genehmigung für Anlagen nur bei der Orientierung an der besten verfügbaren Technik - entgegensteht. Damit können hochbetagte und veraltete Anlagen noch mehrere Jahre die Luft verpesten. Auch Grundwasser- und Bodenschutz seien durch Änderungsanträge abgeschwächt worden.

Die ursprünglich ebenfalls in größerem Maßstab vorgesehene Einbeziehung von Landwirtschaftsbetrieben beschränkt sich nunmehr auf Großbetriebe mit mehr als 40.000 Stück Geflügel beziehungsweise 2.000 Schweinen, was das Magazin Topagrar mit der Aussage "die Landwirtschaft bleibt nach dem aktuellen Entwurf des EU-Parlaments zur Industrieemissionen-Richtlinie (IVU) nun doch weitgehend von Verschärfungen verschont" kommentierte. Ein Bodenzustandsbericht muss nicht mehr verpflichtend angefertigt werden. [jg]

EEB-Pressemitteilung: http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/meps-move-towards-reducing-industrial-pollution/

Ansprechpartner:
EEB, Christian Schaible,
Industrial Emissions Policy Officer,
Tel. +32 22891094


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 18/10, 06.05.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 04.05.2010
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2010