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CHEMIE/421: Fahrplan - Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 10.10.2018 / Chemie & Nanotechnologie

Fahrplan: Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten


Die EU beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinien). Dies dient einerseits dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Andererseits soll die Beschränkung dazu führen, dass solche Stoffe nach der Verwendung möglichst zurückgewonnen werden können. Nun sollen diese Restriktionen bis Juli 2021 von der Kommission überprüft und bewertet und die Ergebnisse danach dem Europäischen Parlament und dem Rat berichtet werden. Hierzu hat die EU-Kommission einen Fahrplan veröffentlicht, der noch bis 12. Oktober kommentiert werden kann.

Bei der Bewertung wird analysiert, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden und ob gegebenenfalls Vereinfachungen oder Verbesserungen der Rechtsvorschriften möglich sind.

Die EU-Kommission plant außerdem eine Konsultation von BürgerInnen und Interessengruppen im Frühjahr 2019. Das Ziel dieser Konsultation ist es, Ansichten, Erfahrungen und bestimmte Beispiele von betroffenen Interessengruppen zu sammeln und die Chancen und Auswirkungen der Richtlinie aus einem anderen Blickwinkel zu sehen. Im Jahr 2019 soll es darüber hinaus eine Konferenz der Interessengruppen geben, auf der die Ergebnisse und auch potenzielle politische Mittel diskutiert und evaluiert werden.

Bereits seit Februar 2003 existieren in der Europäischen Union Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Beschränkungen wurden im Jahr 2011 noch einmal überarbeitet und ausgeweitet. Das Ziel dieser Restriktionen ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Außerdem soll dadurch erreicht werden, dass so viel wie möglich von diesen giftigen Stoffen nach der Verwendung wieder zurückgewonnen werden kann. Eine einheitliche Regelung soll außerdem dazu beitragen, den Binnenmarkt in Europa zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Produktanforderungen zu vermeiden. Eine weitere Überarbeitung der Regelungen [1] fand im Jahr 2017 statt. Dabei wurden die Vorschriften an die nachhaltigere Kreislaufwirtschaft angepasst. [kh]


Fahrplan der EU-Kommission
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-3106007_de

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017L2102

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Quelle:
EU-News, 10.10.2018
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2018

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