Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

BERGBAU/132: Wasserentnahmentgelt - Ein Schnäppchen weniger für Vattenfall (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 961 vom 17. Dez. 2010 30. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Wasserentnahmentgelt: Ein Schnäppchen weniger für Vattenfall


Auf Einsparungen in Millionen Höhe muss der Vattenfall-Konzern künftig verzichten, wenn die Novelle des Brandenburger Wassergesetzes wie vorgesehen vom Potsdamer Landtag verabschiedet wird. Die Novelle wird eine Regelung zurücknehmen, die erst im Jahre 2004 eingeführt worden war. Damals war für die Nutzung von Sümpfungswässern das Wasserentnahmeentgelt von zehn Cent pro Kubikmeter auf zwei Cent pro Kubikmeter gesenkt worden. Das Wassernutzungsentgelt für Kühlwasser, das in den Braunkohlekraftwerken verdampft und damit dem Wasserhaushalt der Region entzogen wird, liegt sogar nur bei 0,5 Cent pro Kubikmeter. Jetzt soll das Wasserentnahmeentgelt für genutzte Sümpfungswässer wieder auf 10 Cent pro Kubikmeter angehoben werden. Der Vattenfall-Konzern, der die Sümpfungswässer aus seinen Braunkohletagebauen teilweise als Kühlwasser oder für die betriebliche Wasserversorgung nutzt, kam durch die "Preissenkung" ab 2004 in den Genuss einer Einsparung von jährlich 2 Mio. Euro. Insgesamt war der Konzern dadurch bis heute von 10 Mio. Euro Wasserentnahmeentgeltkosten entlastet worden. Der größte Teil des in Braunkohletagebauen gehobenen Grundwassers wird allerdings ohne jede weitere Nutzung in den jeweils nächsten Fluss gepumpt. Für dieses nicht kommerziell genutzte Sümpfungswasser musste bislang überhaupt kein Wasserentnahmeentgelt an den Brandenburger Finanzminister überwiesen werden. Die generelle Freistellung von nicht genutztem Sümpfungswässern wird von der GRÜNEN LIGA und vom BUND kritisiert.

"Die grundsätzliche Entgeltbefreiung des Bergbaus will die Landesregierung nicht anfassen. Damit vergibt sie sich Einnahmen von mehr als 25 Millionen Euro im Jahr", monierte beispielsweise die GRÜNE LIGA im November 2010. Der BUND und die GRÜNE LIGA fordern, dass alle Sümpfungswässer mit dem ansonsten üblichen Satz von 10 Cent pro Kubikmeter belegt werden. Für die Wiedereinleitung von entnommenen Grundwasser in Flüsse fordert die GRÜNE LIAGA, dass diese wiedereingeleiteten Wässer nur dann vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden dürfen, wenn sie im Zielgewässer / Vorfluter nicht zu einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit führen. Die Sümpfungswässer sind oft mit Sulphaten und anderen aus dem Untergrund der Braunkohletagebaue gelösten Schadstoffen belastet.

Bereits im April 2010 hat die Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA ein ausführliches Hintergrundpapier zur Freistellung des Braunkohletagebaus vom Wasserentnahmeentgelt herausgegeben, das unter folgendem Link abrufbar ist:
http://www.wrrl-info.de/docs/Positionspapier_BBG_WNE_April2010


Unsere megadicke Materialsammlung über die schlagzeilenträchtigen "Pseudohormone" (Substanzen mit endokrin-hormoneller Wirkung auf Wasserlebewesen) informiert über die entsprechende Debatte von den 80er Jahren bis heute. Bezug gg. Voreinsendg. v. 15 (V-Scheck, Briefm. Bar) an den Ak Wasser, Rennerstr. 10, 79106 Frbg.


*


Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 961/2010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
Rennerstr. 10, D-79106 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761/275693; 45687153
E-Mail: nik@akwasser.de
Internet: http://www.akwasser.de

Der BBU-WASSER-RUNDBRIEF kann abonniert werden durch Voreinzahlung
von 30 Euro für 30 Ausgaben auf das Postbankkonto Arbeitsgruppe
Wasser, Kto-Nr. 41952 757, Postbank Klrh., BLZ 660 100 75.

Meinungsbeiträge geben nicht in jedem Fall die Position des BBU wieder!
Die Weiterverwendung der Informationen in diesem RUNDBRIEF ist bei Quellenangabe (!) erwünscht!
© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2011