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AUTO/318: Zuschuß für Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern (Stadt Bonn)


Bonn - Pressemitteilung von Montag, 5. Juli 2010

Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern nutzt der Umwelt und den Fahrern

330 Euro Zuschuss - Ziel: Weniger Feinstaub


ib - Die Förderung des nachträglichen Einbaus von Dieselpartikelfiltern ist wieder möglich. Einen Zuschuss von 330 Euro können Eigentümer von Diesel-Pkw bei einer entsprechenden Nachrüstung erhalten. In einer gemeinsamen Aktion wiesen jetzt das Amt für Umwelt der Stadt Bonn, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn, die Kreishandwerkerschaft und die Kfz-Innung bei einem Pressetermin auf diese Möglichkeit hin. Im Bonner Autohaus Schiffmann erläuterten Umweltdezernent Rüdiger Wagner, Ernst Wittlich, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn.Rhein-Sieg, Manfred Jansen, Kfz-Innungsobermeister, Herr Wolfgang Koch, Geschäftsführer des Autohauses Ford-Schiffmann, Herr Peter Frommer, Verkaufsleiter des Partikelfilter- Herstellers Twintec und Dr. Dieter Misterek, Amt für Umwelt, Verbaucherschutz und Lokale Agenda, beim Einbau eines Filters das Verfahren.

Die entsprechende Richtlinie ist am 13. Mai 2010 in Kraft getreten. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von leichten Nutzfahrzeugen (zur Güterbeförderung genutzte Diesel-Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen).


Verfahren für den Förderantrag

Ab dem 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 können wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Diesel-Pkw vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sind und die Nachrüstung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2010 erfolgt. Leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen und zwischen dem 13. Mai und 31. Dezember 2010 umgerüstet worden sein.

Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrern, ihre Nachrüstpläne nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn des Förderprogramm reicht für rund 160.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen, vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen. Anträge auch online Anträge können auch online gestellt werden und zwar über die homepage des BAFA unter www.pmsf.bafa.de.


Umweltschutz durch Partikelfilter

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird, informiert das Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone auch weiterhin in diese Umweltzonen einfahren. Dies gilt auch für die seit Beginn des Jahres in Bonn eingerichtete Umweltzone.

Zudem steht für dieses Jahr die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Bonn an. Dann wird die zuständige Bezirksregierung Köln darüber entscheiden, ob die Voraussetzungen für das Befahren der Umweltzone Bonn verschärft werden müssen. Außerdem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit. Auch der Widerverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch die Nachrüstung. Das BAFA informiert unter der Telefonnummer 030/346 46 54 80 über die Förderrichtlinien.

Mit den jetzt inkraftgetretenen Richtlinien setzt die Bundesregierung ihre 2007 erstmals aufgelegte Förderung von Diesel-Partikel-Filternachrüstungen fort.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 5. Juli 2010
Stadt Bonn
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53103 Bonn
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Telefax: (02 28)/77 2468
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2010