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TIPS/240: Bitte nicht stören - Vögel bei der Brut (Stadt Bonn)


Stadt Bonn - Pressemitteilung von Mittwoch, 27. März 2013

Bitte nicht stören - Vögel bei der Brut

Aus gegebenem Anlass bittet die Stadt Bonn darum, in Naturschutzgebieten unbedingt auf den Wegen zu bleiben und das Betretungsverbot zu beachten



ib - Mit dem Frühjahr kommt auch die Brutzeit der Vögel. Damit die gefiederten Wald- und Wiesenbewohner ihren Nachwuchs erfolgreich aufziehen können, brauchen sie Ruhe und dürfen möglichst nicht gestört werden. Daher appelliert die Untere Landschaftsbehörde der Stadt Bonn an Bürgerinnen und Bürger, den Brutschutz zu beachten. Denn das Stören und Beunruhigen an den Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann empfindlich in die Nachwuchspflege eingreifen. Gerade bei seltenen und sehr bedrohten Arten kann dies den Bestand gefährden.

Beispielsweise kann das Verlassen der Wege oder das Freilaufenlassen von Hunden dazu führen, dass das Fluchtverhalten der Tiere ausgelöst wird. Deshalb ist in Naturschutzgebieten, in denen regelmäßig schützenswerte Tiere vorkommen, das Verlassen der Wege oder das Freilaufenlassen von Hunden unter anderem zum Schutz der Tierwelt verboten. Dieses so genannte Betretungsverbot müssen auch die Fans des Geocachings beachten. Auf der Suche nach dem Cache, einem versteckten kleinen Schatz, dringen die Geocacher oft tief in Naturschutzgebiete ein. Auch Sportler wie Mountainbiker müssen sich unbedingt an den Brutschutz halten und dürfen ihren Sport nicht außerhalb der Wege in den geschützten Gebieten ausüben. Auch das Betreten von Höhlen und Stollen oder das Klettern ist in den Naturschutzgebieten verboten.

Die Stadt Bonn bittet daher darum, die Wege in diesen Gebieten nicht zu verlassen und verweist darauf, dass ein Verstoß gegen das Betretungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Störung streng geschützter Arten und der europäischen Vogelarten während des Brutgeschäftes ist kein Kavaliersdelikt. Es kann sich sogar um eine Straftat handeln.

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Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 27. März 2013
Stadt Bonn
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2013