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STRAHLUNG/103: Strahlenschutz geht alle an - 30 Jahre BfS (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 31. Januar 2019

Strahlenschutz geht alle an: 30 Jahre BfS

Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet im Jubiläumsjahr zahlreiche neue Aufgaben


30 Jahre nach seiner Gründung steht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor neuen Herausforderungen. Zum Auftakt des Jubiläumsjahres ist das neue Strahlenschutzrecht in Kraft getreten, das dem BfS zahlreiche neue Aufgaben zuschreibt. Der neue Gesetzesrahmen unterstreicht die Bedeutung des Strahlenschutzes in Deutschland und des BfS als zentrale Institution. Die Neuregelungen umfassen einen weiten Bereich vom beruflichen und medizinischen Strahlenschutz bis hin zum Schutz vor Radon. Auch beim Schutz der Bevölkerung in einem radiologischen Notfall kommt dem BfS inzwischen eine deutlich wichtigere Rolle zu als bei seiner Gründung 1989.

"Strahlung ist überall, deshalb geht Strahlenschutz alle an", sagte die Präsidentin des BfS, Inge Paulini: "Viele große Zukunftsthemen berühren auch den Strahlenschutz. Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche und die Umsetzung der Energiewende bieten viele Vorteile, führen aber auch dazu, dass wir von immer mehr Quellen elektrischer und magnetischer Felder umgeben sind. In der Medizin beobachten wir weiterhin einen Anstieg der mittleren Strahlendosis pro Person durch Röntgen- und CT-Untersuchungen. Und auch der Klimawandel stellt uns vor neue Herausforderungen: Mehr sonnige Tage führen zu mehr Tagen, an denen Schutz vor schädlicher UV-Strahlung erforderlich ist. Das BfS treibt die Forschung für den Schutz vor Strahlung daher gerade in diesen gesellschaftlich relevanten Bereichen voran."

Im Mittelpunkt steht dabei das Thema Gesundheit des Menschen. Neben der Digitalisierung und dem Mobilfunk, dem Strahlenschutz beim Stromnetzausbau und dem UV-Schutz ist der Schutz des Menschen vor Strahlenanwendung in der Medizin und dem radioaktiven Edelgas Radon ein zentraler Punkt. Dies ergibt sich auch aus dem neuen Strahlenschutzrecht, das dem Bundesamt eine ganze Reihe von Themen vorgibt.

Seit Jahresanfang gilt erstmals umfassend ein Referenzwert für Radon in allen Aufenthaltsräumen, das heißt auch in Wohnungen und an Arbeitsplätzen, um das gesundheitliche Risiko zu verringern. Bis Ende 2020 müssen deutschlandweit Gebiete ausgewiesen werden, in denen eine hohe Radon-Konzentration in vielen Gebäuden zu erwarten ist. In diesen Gebieten werden besondere Bauvorschriften gelten und Radonmessungen an Arbeitsplätzen sind verpflichtend durchzuführen. Das BfS unterstützt die Länder bei dieser Aufgabe, indem es mit modernen Rechenverfahren Prognosen über die Radon-Verteilung in Deutschland erstellt. Darüber hinaus ist das BfS für die Sicherstellung der Qualität von Radon-Messungen zuständig.

Auch im medizinischen Bereich hat der Gesetzgeber dem BfS zusätzliche Aufgaben übertragen, um die Sicherheit bei Strahlenanwendungen in Diagnostik und Therapie zu erhöhen. Als zentrale Stelle erfasst das BfS künftig beispielsweise alle bedeutsamen Vorkommnisse, bei denen Menschen unbeabsichtigt oder unfallbedingt einer nennenswerten ungerechtfertigten Strahlenbelastung ausgesetzt werden, etwa wenn aufgrund eines technischen oder menschlichen Fehlers eine CT-Untersuchung wiederholt werden muss und dadurch ein Schwellenwert überschritten wird. Das BfS erfasst und verbreitet künftig die aus solchen Vorkommnissen gewonnenen Informationen bundesweit, um ähnliche Ereignisse zu vermeiden und den Strahlenschutz in der Medizin zu verbessern.

Eine zentrale Rolle nimmt das BfS beim Schutz des Menschen in einem nuklearen Notfall ein. Kommt es beispielsweise durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk zu einer Freisetzung großer Mengen radioaktiver Stoffe, nimmt das radiologische Lagezentrum des Bundes seine Arbeit auf. Das BfS erstellt dabei umgehend das bundeseinheitliche radiologische Lagebild. Es ist die Grundlage für Informationen, Verhaltensempfehlungen und Schutzmaßnahmen durch Bundes- und Landesbehörden einschließlich der Katastrophenschutzbehörden vor Ort. BfS-Experten bewerten Ausbreitungsmodelle und Messwerte und ermitteln, welche Auswirkungen der Unfall auf Mensch und Umwelt haben kann.

Der bisher größte Notfall in der Geschichte der friedlichen Nutzung der Kernenergie war auch der Gründungsanlass des BfS: Die Behörde wurde als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 ins Leben gerufen. Am 1. November 1989 nahm das BfS die Arbeit auf mit dem Ziel, den Sachverstand zum Strahlenschutz auf Bundesebene zu bündeln.

Bundesamt für Strahlenschutz:

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt.

Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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BfS-Pressemitteilung, 31.01.2019
Bundesamt für Strahlenschutz
Pressearbeit/PB2
Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter
Tel.: 030/18333-0, Fax: 030/18333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2019

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