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SCHÄDLING/043: Achtung Eichenprozessionsspinner - Gefahr für Menschen und Tiere (aid)


aid-Newsletter Nr. 09 vom 27. Februar 2013

Achtung Eichenprozessionsspinner

Gefahr für Menschen und Tiere



(aid) - Der Eichenprozessionsspinner ist auf dem Vormarsch: Die Raupen mit den langen Haaren können für Menschen, aber auch für Tiere gefährlich werden. Die Haare enthalten Giftstoffe, und eine Raupe kann einige tausende dieser Härchen besitzen. An den Stämmen der betroffenen Eichen fallen braune, knubbelige Nester nur dann auf, wenn die Bäume noch nicht so stark belaubt sind. Auch ist eine Bekämpfung mit Insektiziden nur im Frühjahr möglich. Deshalb gilt: früh genug die Augen aufhalten, um die Gefahr zu erkennen.

Ab Mai schlüpfen die Raupen und können starke allergische Reaktionen hervorrufen. Wenn die Nester bei Wind und Regen von den Bäumen fallen, sollte darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Wiesen oder Weiden kontaminiert werden. Denn die Berührung der Nester im Gras oder Heu kann zu heftigen Schwellungen führen. Pferdebesitzer, die ihre Tiere unter befallenen Bäumen haben grasen lassen, berichten von stark geschwollenen Nüstern und von Quaddeln bei sich selbst, nachdem sie mit den braunen Nestern in Berührung kamen. Deshalb ist Vorsicht geboten. Betroffene Bäume sollten mit einer Absperrung versehen werden, damit keine Tiere darunter grasen können. Warnhinweise und befristete Zugangsverbote sollten unbedingt befolgt werden. Zudem können mechanische Verfahren wie das Absaugen der Befallsnester durch Spezialfirmen eingesetzt werden.

Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist schwierig und aufwändig. So ist für eine gezielte Bekämpfung des Schädlings aus der Luft derzeit nur ein Pflanzenschutzmittel genehmigt. Zudem ist die Situation rechtlich kompliziert, wie ein Statusseminar von Ministerien, Bundes- und Länderbehörden ergab. Für den Schutz von Eichen in Wäldern vor Kahlfraß und Zerstörung ist das Pflanzenschutzrecht Grundlage. In bewohnten Gebieten stehen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen im Vordergrund und die Bekämpfung des Schädlings muss nach dem Biozidrecht erfolgen. Derzeit sind noch keine Biozidprodukte speziell zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zugelassen. Einige Produkte dürfen jedoch aufgrund einer Übergangsregelung eingesetzt werden.

Eine Übersicht mit praktikablen Möglichkeiten zur Bekämpfung mit den zur Verfügung stehenden Produkten und Pflanzenschutzmitteln soll in Kürze auf den Internetseiten vom Bundesinstitut für Risikobewertung und vom Julius Kühn-Institut veröffentlicht werden.

Friederike Heidenhof, Renate Kessen, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.bfr.bund.de/de

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Quelle:
aid-Newsletter 09 vom 27.2.2013
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2013