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SCHADSTOFFE/251: Asbestfreisetzung aus Straßenbelägen (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1005, vom 21. Dez. 2012, 32. Jahrgang

Asbestfreisetzung aus Straßenbelägen



Dass die Freisetzung von lungengängigen Asbestfasern aus Straßenbelägen ein bislang weitgehend ignoriertes Problem sei, wird von STEFAN PIERDZIG in der GIT LABOR-FACHZEITSCHRIFT 11/2012 kritisiert. In seinem Aufsatz "Asbest in Straßenbelägen - Vergessen oder Verheimlicht?" schreibt der Autor zunächst, das, dass asphalthaltige Straßenbeläge "aus einer Mischung des Bindemittels Bitumen sowie Splitt aus natürlichen Gesteinen" bestehen. Für den Splitt würden häufig magmatische Gesteine - wie beispielsweise Basalte oder Gabbro - verwendet. Ein Teil dieser Gesteine könne "natürliche Anteile an Asbestmineralien" enthalten. Für besonders beanspruchte Straßenabschnitte (beispielsweise an Kreuzungen) habe man früher gar gezielt Asbestmineralien in den Asphalt gemischt. Beim Kaltfräsen von Verkehrsflächen, bei der Wiederaufbereitung des Asphaltes und der Wiederverwertung im Straßenbau könnten aus dem Splitt lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden. Die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519, die den Umgang mit Asbestmineralien reglementiert, gehe davon aus, dass der Asbestgehalt im Splitt für die Asphaltherstellung vernachlässigbar gering sei.

Dazu schreibt der Autor: "Diese Annahme ist falsch! Zahlreiche Untersuchungen der Splittfraktionen von Asphalten haben gezeigt, dass insbesondere in Gabbros und Noriten stellenweise WHO-Faser-Konzentrationen > 0,1%, Gesamt-Faserkonzentrationen > 0,5% und Gesamt-Asbestgehalte (faserförmige und nicht-faserförmige Partikel) im Bereich mehrerer Prozent-Punkte auftreten können. (...) Liegt die (WHO-)Asbestfaserkonzentration > 0,008%, so sind beim Umgang mit dem Material entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Bei einer Gesamtasbestfaserkonzentration > 0,1% gilt laut Gefahrstoff-Verordnung ein Verwendungsverbot und das Material muss entsorgt werden."

In seinem Schlusswort kritisiert der Autor, dass die Handhabung dieser Problematik in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt sei. Einige Bundesländer würden grundsätzlich davon ausgehen, dass Asphalt Asbest enthalten könne. Demzufolge seien Schutzmaßnahmen, beispielsweise beim Fräsen von Straßenbelägen, vorgeschrieben. Aus den meisten Bundesländern würden aber keine Informationen zur Handhabung der TRGS 517 beim Straßenbau vorliegen. Der Autor reklamiert Handlungsbedarf für eine ländereinheitliche Vorgehensweise mit asbesthaltigem Splitt in Straßenbelägen. Ferner stelle sich die Frage, "ob es Sinn macht, Gesteine, wie z.B. Gabbros, deren Gefährdungspotenzial hinreichend bekannt ist, weiterhin abzubauen und zu Splitt zu verarbeiten."

Schlussendlich macht der Autor ein weiteres Fass auf, wenn er schreibt: "Und was ist mit dem Gleisnetz der Bahn, bei dem die Gleisbetten vorwiegend mit Basalt 'geschottert' sind."

Weitere Auskunft zur Asbestgefährdung durch Splitt
in Straßenbelägen:
Dr. Stefan Pierdzig
CRB Analyse Servbice GmbH
Hardegsen
Tel.: 05505/940-98-13
E-Mail: pirdzig[at]crb-gmbh.de

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2013