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STADT/442: Wasser in der Stadt von Morgen - in Zeiten des Klimawandels (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 1105, vom 24. April 2017, 36. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

Wasser in der Stadt von Morgen - in Zeiten des Klimawandels


Im April 2017 hat das Bundesbauministerium den "Stadtentwicklungsbericht 2016" vorgelegt. In den verschiedenen Kapiteln wird auch auf den Stellenwert des Wassers in einer "wassersensiblen Stadtentwicklung" eingegangen. Das betrifft vor allem die Klimaanpassungsstrategie, in deren Rahmen man sich vorausschauend sowohl auf zunehmende Wolkenbrüche ("Starkniederschlagsereignisse") als auch auf Dürren und langanhaltende Hitzeperioden einzurichten hat ("Klimaresilienter Stadtumbau"): "Enorme Sachschäden an Immobilien durch zunehmende Extremwetterereignisse (wie im Frühsommer 2016) stellen Immobilieneigentümer und Projektentwickler vor eine veränderte Risikosituation. Immobilieneigentümer, Käufer und Entwickler benötigen daher eine zielgruppengerechte Entscheidungs- und Handlungsgrundlage, die sie dabei unterstützt, die Klimarisiken bei Standort- und Objektauswahl sowie bei Investitionsentscheidungen in ihre Bestände zu identifizieren und zu managen."

Unter der Überschrift "Ressourceneffiziente Städte" wird empfohlen, auch das Abwasser in "eine nachhaltige Gestaltung urbaner Stoffströme" einzuklin-ken, um die die Ressourceneffizienz zu erhöhen. Mit dem Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung" stelle die Bundesregierung schon heute zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse für investive Maßnahmen u.a. auch für "eine energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung" bereit. In dem Bericht werden auch die Intentionen des umstrittenen Hochwasserschutzgesetzes II (s. RUNDBR. 1104/1-4, 1087/1-3) aus der Sicht des Bauministeriums zusammengefasst. Erwähnt wird u.a., dass das Verbot, neue Baugebiete in Überschwemmungsgebieten auszuweisen, "auf den Außenbereich beschränkt" werden soll. Demgegenüber ist beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Wasserhaushaltsgesetz im Innenbereich bei der Änderung von Bauleitplänen bzw. bei der Überplanung von bereits bebauten Gebieten nur noch als "Abwägungserfordernis" gelten zu lassen.


Der "Stadtentwicklungsbericht 2016" kann kostenfrei heruntergeladen werden:
http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/stadtentwicklung/details-nationale-stadtentwicklung/artikel/stadtentwicklungsbericht-der-bundesregierung-2016/

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1105
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2017

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