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RECHT/213: Bindungswirkung von Umweltverträglichkeitsprüfungs-Feststellungsbescheiden (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 10. Juni 2015 / Politik & Recht

Urteil zur Bindungswirkung von UVP-Feststellungsbescheiden


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im April entschieden, dass Feststellungsbescheide gegenüber der betroffenen Öffentlichkeit, die am Feststellungsverfahren nicht beteiligt war, keine Bindungswirkung haben.

Um Sicherheit darüber zu erlangen, ob ein Vorhaben einer (UVP) zu unterziehen ist, besteht die Möglichkeit des Feststellungsverfahrens. Nach dem Urteil des EuGH im Fall "Gruber gegen Unabhängiger Verwaltungssenat für Kärnten" steht NachbarInnen oder AnwohnerInnen das Recht zur Anfechtung von negativen Entscheidungen in UVP-Feststellungsverfahren zu. Bisher galt dies nur für Nichtregierungsorganisationen, bekannt als Verbandsklage.

Unter Berufung auf die Aarhus-Konvention befand der EuGH, dass unter "betroffene Öffentlichkeit" neben NGOs auch NachbarInnen erfasst sind. Bisher war das Beschwerderecht im Sinne der UVP-Richtlinie auf Standortgemeinden, Projektwerbende, Umweltbehörden und Umweltorganisationen beschränkt. Das bedeutet, dass es keine uneingeschränkte Bindungswirkung der UVP-Feststellungsbescheide für NachbarInnen gibt. Wurde also bei einem UVP-Feststellungsverfahren entschieden, dass keine UVP notwendig ist, können betroffene AnwohnerInnen diese Entscheidung anfechten und eine UVP einfordern. Gründe für einen derartigen Einwand sind etwa die Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums, sowie Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise unzumutbare Belästigungen. [lr]


Urteil des Gerichtshofs
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=163723&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=322456

Meldung Ökobüro
http://www.oekobuero.at/eughurteilgruber-staerkungvonnachbarinnenimuvp-verfahren

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Quelle:
EU-News, 10.06.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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