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RECHT/195: EU-Gerichtshof bekräftigt Recht der Öffentlichkeit in Umweltfragen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 17. Januar 2013 / Politik & Recht

EUGH bekräftigt Recht der Öffentlichkeit in Umweltfragen



Der Gerichtshof der EU hat am Dienstag ein Urteil zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Baumaßnahmen zu Gunsten der BürgerInnen gefällt. In der Rechtssache C-416/10 zum Bau und Betrieb einer slowakischen Abfalldeponie entschied der Gerichtshof, dass die Öffentlichkeit Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben muss.

Die Bekanntgabe einer solchen Entscheidung an die betroffene Öffentlichkeit dürfe nicht mit Berufung auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt werden, urteilt der Gerichtshof der Europäischen Union. Die betroffene Öffentlichkeit muss auf Grundlage der Aarhuskonvention bei umweltrelevanten Verfahren und Planungsprozessen beteiligt werden und gebührenfreien Zugang zu Informationen erhalten. [bv]

Gerichtshof der Europäischen Union Pressemitteilung
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-01/cp130001de.pdf
Urteil des Gerichtshofs C-416/10
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=132341&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=439506v

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Quelle:
EU-News, 17.01.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2013