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RECHT/170: Spaziergänge an Gronaus Uranfabrik keine politisch motivierte Straftat (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. - Pressemitteilung, 29. März 2010

Falsche Kriminalitätsstatistik: Spaziergänge an Gronaus Uranfabrik sind keine politisch motivierten Straftaten!


(Bonn / Münster / Gronau, 29.03.2010) In scharfer Form hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Statistik des Polizeipräsidiums Münster über politisch motivierte Straftaten kritisiert.

Unter der Überschrift "Mehr politische Straftaten" führen die Westfälischen Nachrichten aus: "Auch ein geändertes Anzeigeverhalten bei den nicht angemeldeten Sonntagsspaziergängen an der Urananreicherungsanlage in Gronau wirke sich auf diese Statistik aus. http://www.ivz-online.de/lokales/muenster/nachrichten/1293483_Mehr_politische_Straftaten.html

Der BBU sieht einen handfesten Skandal darin, dass die Polizei harmlose Sonntagsspaziergänger/innen als politisch motivierte Straftäter/innen einstuft.

Zum Hintergrund: Im westfälischen Gronau betreibt der internationale Urenco-Konzern seit dem Sommer 1985 die einzige deutsche Urananreicherungsanlage (UAA). Einige Monate nach der Tschernobylkatastrophe trafen sich erstmals Mitglieder verschiedener Parteien und Bürgerinitiativen an der UAA zu einem Sonntagsspaziergang. Seit November 1986 treffen sich inzwischen traditionell immer am 1. Sonntag im Monat Atomkraftgegner/innen aus NRW, aus Niedersachsen und aus den Niederlanden um 14 Uhr an der UAA zum Sonntagsspaziergang. Man umrundet die Anlage und hält nach Uranwaggons Ausschau, trinkt am Kuchenstand der VolXküche Kaffe und tauscht Informationen aus. Die Beteiligung lag in all den Jahren zwischen 2 und 200 Personen, derzeit nehmen regelmäßig rund 20 Personen an den Spaziergängen teil. Zwischen der stets vor Ort präsenten Polizei und den Anti-Atomkraft-Initiativen herrschte bisher eine entspannte Atmosphäre. In all den Jahren gab es bei den Sonntagsspaziergängen keine besonderen Vorkommnisse wohl aber in der Urananreicherungsanlage.

Der BBU hält es für völlig abstrus, dass die Polizei nach mehr als 20 Jahren der Gronauer Sonntagsspaziergänge diese rückwirkend für das Jahr 2009 zu "politisch motivierten Straftaten" erklärt, weil die Spaziergänge nicht als Demonstration angemeldet werden. "Auch in der Zeit von 1986 bis 2008 wurden die Spaziergänge an der Gronauer Uranfabrik nicht als Demonstration angemeldet. Was 22 Jahre vor den Augen der Polizei zulässig war, kann und darf nicht plötzlich zur Straftat aufgebauscht werden", so der BBU.

Der BBU fordert daher die sofortige Einstellung aller Strafverfahren gegen die Sonntagsspaziergänger/innen, die laut Polizeistatistik anhängig sind.

Nach Auffassung des BBU sollte sich die Polizei lieber mit den Gefahren der Urananreicherungsanlage befassen, und nicht mit der Kriminalisierung harmloser Spaziergänger/innen. Der BBU verweist darauf, dass sich im Januar in der Anlage ein Störfall ereignet hat, bei dem ein Arbeiter kontaminiert worden war. Seitens der Anti-Atomkraft-Bewegung drohen weitere Pannen und Unfälle in der Anlage, je länger sie im Betrieb ist. Die UAA und das benachbarte Uran-Freilager sind nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert, und für den Uranmüll, der in der Anlage massenhaft anfällt, gibt es weit und breit keine sichere Entsorgungsmöglichkeit. Weil das so ist, soll ab 2011 neben der Urananreicherungsanlage ein sogenanntes "Zwischen"lager für rund 60.000 Tonnen Uranoxid gebaut werden. Für den BBU ist klar: "Damit wird Gronau faktisch zum Endlager-Standort." Damit die Atommüllberge nicht weiter wachsen, fordert der BBU gemeinsam mit den Anti-Atomkraft-Initiativen vor Ort die sofortige Stilllegung der Gronauer Urananreicherungsanlage.

Ausführliche Informationen über den BBU gibt es unter www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032.


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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 29.03.2010
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2010