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RECHT/153: Naturschutzverbände - In NRW droht Chaos im Naturschutzrecht (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 11. Dezember 2009 / Naturschutz
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND/LNU/NABU NRW


In NRW droht Chaos im Naturschutzrecht

Naturschutzverbände rügen fehlende Anpassung an Bundesvorgaben

Düsseldorf - Heftig rügen die drei anerkannten Naturschutzverbände in NRW der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund NABU NRW die Landesregierung für die bisher nicht erfolgte Anpassung des Landesnaturschutzrechtes an das neue Bundesnaturschutzgesetz. Der jetzt eilig auf Initiative der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landschaftsgesetzes sei nicht nur in der Sache völlig unbrauchbar, es werde vor allem die Chance vertan, neue rechtliche Spielräume des Landes zur Weiterentwicklung des Naturschutzrechts zu nutzen. Damit drohe ab März 2010 Unsicherheit und Chaos im Naturschutzrecht, so die Naturschutzverbände.

"Die nordrhein-westfälische Verwaltung muss sich das geltende Naturschutzrecht künftig zusammenpuzzeln, weil die Landesregierung es unterlässt, das Landesnaturschutzgesetz rechtzeitig an das neue Bundesrecht anzupassen", erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Am 1.3.2010 trete das neue Bundesnaturschutzrecht in Kraft und damit würden automatisch mehr als zwei Drittel der NRW-Naturschutzregelungen hinfällig. Aufgabe der Landesregierung wäre es, bis dahin das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz zu novellieren oder zumindest redaktionell zu überarbeiten. "Während andere Länder ungültige Regelungen aus ihren Naturschutzgesetzen streichen, wird in NRW die Entscheidung über die Fortgeltung von Landesregelungen auf die Verwaltung verschoben", so Tumbrinck weiter.

Dort müsse man sich ab März mühsam durch einen Abgleich von Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), Landschaftsgesetz (LG) und Verfassung die anzuwendenden Vorschriften zusammensuchen. Dabei handele es sich keineswegs um eine bloße Fleißarbeit, denn auf Grund komplizierter Öffnungsklauseln im Bundesrecht und zahlreicher Sonderregelungen im Landesrecht werde die Rechtslage in einer Vielzahl von Fällen unklar sein. "Die in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung angekündigte Stärkung der Verwaltung durch den Verzicht auf nicht notwendige Gesetze wird durch ein solches Vorgehen auf geradezu groteske Weise ad absurdum geführt", so Paul Kröfges, Vorsitzender des BUND in NRW. Vorlaufzeit für eine redaktionelle Anpassung des Landesrechts hätte es jedenfalls ausreichend gegeben - der Inhalt des neuen BNatSchG stehe seit August 2009 fest.

Vor dem absurdesten Verwaltungsaufwand werde im März die Straßenbauverwaltung stehen, so BUND, LNU und NABU. Aktuell werden auf der Grundlage einer 2009 von der Landesregierung neu gestalteten Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Eingriffsregelung (ELES) alle großen Straßenbauverfahren überarbeitet, selbst wenn diese, wie etwa die A 33 bereits in einem sehr fortgeschrittenen Planungszustand sind. Ab dem 1.3.2010 werde genau bei diesen Verfahren schon wieder eine Korrektur fällig, da die neue ELES nicht mit den Vorschriften des BNatSchG übereinstimme. Es sei aus Sicht der Verbände völlig unerklärlich, weshalb die Überarbeitungen der betroffenen Straßenbauverfahren nicht umgehend gestoppt werden.

Die Naturschutzverbände fordern die Landesregierung daher nicht nur auf, für ein vollzugstaugliches Naturschutzrecht zu sorgen, sondern auch, sich endlich den zentralen Herausforderungen wie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Klimawandel zu stellen. Hier ließen sich z.B. bei den Anforderungen an den Biotopverbund, die Gebietsschutzvorschriften und die Landschaftsplanung entscheidende Weichen stellen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 59/09, 11. Dezember 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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Internet: www.NABU-NRW.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2009