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RECHT/139: Stuttgart 21 - BUND hat Anspruch auf Einsicht in Baukostenstudie der Bahn (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 3. September 2009

Rechtsgutachten zu Stuttgart 21:

BUND hat Anspruch auf Einsicht in Baukostenstudie der Bahn


Stuttgart. Im Sommer 2008 hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, und die Grünen ihr Baukostengutachten zum Projekt Stuttgart 21 veröffentlicht. Seit über einem Jahr hält die Bahn nun ihr Gegengutachten unter Verschluss. Jetzt hat der BUND bei der Deutschen Bahn Netz AG beantragt, ihm nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Zugang zu dem bisher geheimen Dokument der Bahn zu gewähren. "Wir haben einen Rechtsanspruch auf das Gegengutachten der Bahn", begründet der BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß den erneuten Vorstoß. "Das Gutachten unseres Anwalts Dr. Armin Wirsing weist nach, dass die Bahn eine informationspflichtige Stelle im Sinne des UIG ist - bisher hat die Bahn dies bestritten", erklärt Frieß. Das Rechtsgutachten belegt auch, dass Kostenfragen nach dem UIG Umweltinformationen sind. "Das Bundesverwaltungsgericht hat 2008 in einer Entscheidung klargestellt, dass der Begriff der Umweltinformationen auch Angaben umfasst, die die wirtschaftliche Realisierbarkeit einer umweltrelevanten Maßnahme betreffen. Dazu gehören sowohl Angaben zur Finanzierung des Vorhabens als auch zur Finanzkraft des Trägers", zitiert Frieß die gutachterliche Stellungnahme. Diesem Anspruch könnten auch nicht die von der Bahn ins Feld geführten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen gehalten werden. Frieß: "Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, wie sich die Baukosten entwickeln. Wir bleiben am Ball. Falls die Bahn unseren Antrag ablehnt, werden wir prüfen, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen."


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Quelle:
Presseinformation, 3. September 2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2009