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RECHT/131: B31-Urteil - Gericht stellt Straßenbaumaßnahme über EU-Artenschutz-Richtlinie (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 7. August 2009

B31-Urteil: Gericht stellt Straßenbaumaßnahme über europäische Artenschutz-Richtlinie

BUND befürchtet, dass das Urteil zum Startschuss für weitere Verluste der Artenvielfalt wird


Stuttgart/Friedrichshafen. Heute hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichthof Mannheim (VGH) die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der B31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen abgewiesen. Der Landesverband Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen das Vorhaben geklagt und sich dabei vor allem gegen den Bau eines Anschlussknotens östliche von Schnetzenhausen bei Friedrichshafen gewendet. Dieser würde einen der letzen Lebensräume der streng geschützten Bachmuschel "Unio Crassus" zerstören. "Wir sind von dem Urteil enttäuscht, weil das Gericht damit einen bedenklichen Eingriff in den Bestand der Kleinen Bachmuschel im Mühlbach zulässt - obwohl diese durch europäische Richtlinien geschützt wird. Bei der Umsetzung der Kleinen Bachmuschel in einen neuen Lebensraum gibt es bisher zwar negative, aber noch keine positiven Erfahrungen", kommentierte die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender das Urteil. Der BUND ist erstaunt, dass das Gericht mit seinem Urteil einer Straßenbaumaßnahme einen höheren Stellenwert beigemessen hat als der Umsetzung europäischen Rechts. Nach wie vor ist der Umwelt- und Naturschutzverband überzeugt, dass der Bestand der Kleinen Bachmuschel im Mühlbach - einem der bedeutendsten Populationen Baden-Württembergs - möglich ist, ohne den Straßenbau zu gefährden - nur der Anschlussknoten hätte wegfallen müssen. In der Verhandlung musste das Regierungspräsidium (RP) zugeben, dass seine Annahmen hinsichtlich des Bachmuschelbestandes nicht zuträfen, der VGH hat jedoch alle n achträglichen Verteidigungsargumentationen des RP abgesegnet. Nach der Prüfung der Begründung des Gerichtsurteils wird der BUND entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegt.


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Quelle:
Presseinformation, 7. August 2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2009