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RECHT/126: Flughafen Münster-Osnabrück - NABU begrüßt Urteil des BVG (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 9. Juli 2009 - Flughafen Münster-Osnabrück/Naturschutz

Erfolg für den Naturschutz

NABU begrüßt Urteil des BVG zum Flughafenausbau Münster Osnabrück


Düsseldorf / Leipzig - Der NABU begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig im Streit um den Flughafenausbau Münster Osnabrück. "Das ist ein Erfolg für den Naturschutz in Deutschland", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das Gericht habe mit seinem Urteil klargestellt, dass die Abwägung zwischen öffentlichen Interessen und Naturschutzinteressen aufgrund belastbarer Daten und Fakten erfolgen müsse. "Das Urteil hat aus Sicht des NABU grundsätzlichen Charakter für zukünftige Planverfahren, die FFH- und Vogelschutzgebiete betreffen", so Miller weiter.

"Wir freuen uns, dass die Leipziger Richter die Position des NABU heute gestärkt haben", sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, der gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW geklagt hatte. Immerhin habe der NABU den zwingenden Grund überwiegend öffentlichen Interesses am Ausbau des Flughafens stets bezweifelt, da die zugrunde liegenden prognostizierten Fluggastzahlen schlichtweg falsch seien. Hier müssten Land und Flughafenbetreiber nun in den für sie sauren Apfel beißen und mit den tatsächlichen Zahlen in eine erneute Abwägungsrunde gehen.

Konkret kritisiert hatte der NABU zudem die zerschneidende Wirkung des Ausbauvorhabens auf den Eltingmühlenbach und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf den schützenswerten Lebensraumtyp des Erlen-Eschen-Auwaldes. Auch hätte im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ein fachliches Gutachten über die Auswirkungen der Lebensraumzerschneidung sowie Lärm- und Lichtverschmutzung durch den Flughafen auf die am Eltingmühlenbach festgestellten Fledermausvor-kommen erfolgen müssen. Dieses ist bis heute nicht geschehen. In dem nun beim Oberverwaltungsgericht Münster neu zu verhandelnden Verfahren, sieht der NABU die Chance, dass die Belange der Natur stärker gewichtet werden als bisher.

"Aus Kima- und Lärmschutzgründen müsste man solchen Flughafenausbauplänen generell eine klare Absage erteilen. Durch die höhere Klimawirksamkeit der Flugzeugabgase gehen schon über zehn Prozent der Erderwärmung auf das Konto des Flugverkehrs - Tendenz steigend", so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. Der Gesetzgeber habe bisher ausgerechnet das klimaschädlichste Verkehrsmittel ungeschoren von Öko- und Mineralölsteuern gelassen. Hinzu komme, dass die meisten Regionalflughäfen schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen seien und der Lärm für viele Anwohner zum Gesundheitsrisiko werde. Für viele Regionalpolitiker gehe es bei den kleinen Flughäfen nur ums Prestige. Miller: "Die kleinen Flughäfen sind meist ein Steuergeldgrab und erbringen nicht den erhofften Effekt für die regionale Wirtschaft und für Arbeitsplätze."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 33/09, 9. Juli 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
E-Mail: Info@NABU-NRW.de
Internet: www.NABU-NRW.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2009