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RECHT/112: Keine Einigung von Port Olpenitz GmbH und Klägergemeinschaft Port Olpenitz (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 26. Februar 2009

Gemeinsame Pressemitteilung der Port Olpenitz GmbH und der Klägergemeinschaft Port Olpenitz (BUND, LNV, NABU, IGU) - 26. Februar 2009


Kappeln, Neumünster, Kiel - Die Klägergemeinschaft Port Olpenitz der Umweltorganisationen NABU, LNV, IGU und BUND sowie die Port Olpenitz GmbH teilen mit, dass beim gestrigen Vorgespräch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Neumünster keine gemeinsame Basis für die Aufnahme von Mediationsgesprächen gefunden werden konnte.

"Leider ist die Klägergemeinschaft nicht auf unser Angebot eingegangen, sondern beharrt auf ihrem Standpunkt, dass der komplette Nordhaken und die gesamte Schleibebauung nicht bebaut werden soll", so Jaska H. Harm, Geschäftsführer der Port Olpenitz GmbH. "LNV, BUND, NABU und IGU haben - fußend auch auf ein Fachgutachten des LANU - bereits frühzeitig im Verfahren darauf hingewiesen, dass der Nordhaken für den Naturschutz von zentraler Bedeutung ist. Warum Stadt Kappeln, aber auch Umweltministerium und Landesplanung den Naturschutzanliegen keinen Wert beigemessen haben und nicht auf eine frühzeitige Änderung der Planung hinwirkten, bleibt unverständlich," so Ingo Ludwichowski, Vertreter der Klägergemeinschaft.

Von den Beteiligten wurde einvernehmlich festgelegt, wegen des anhängigen gerichtlichen Verfahrens und zur Wahrung der Interessen der Port Olpenitz GmbH wie der Klägergemeinschaft über Verlauf und Inhalt des Sondierungsgesprächs gegenüber der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren.

Jaska H. Harm
Port Olpenitz GmbH

Ingo Ludwichowski
Klägergemeinschaft (NABU, BUND, LNV, IGU)


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Quelle:
Presseinformation, 26. Februar 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2009