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PROZESS/088: AKW-Bau Frankreich - Voller Gerichtssaal beim Prozeß gegen 21 Gegner (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung - Montag, 9. Juni 2009

AKW-Neubau in Frankreich: Voller Gerichtssaal beim Prozess gegen 21 AtomkraftgegnerInnen

Staatsanwaltschaft fordert geringe Geldstrafen und die Atomkonzerne RTE und EDF hoher Schadenersatz. Urteil am 30. Juni


Mehre Dutzend AtomkraftgegnerInnen versammelten sich am heutigen Dienstag vor dem Strafgericht im Französischen Cherbourg (Nieder-Normandie). Zahlreiche Antiatominitiativen hatten zuvor dazu aufgerufen, die 21 AktivistInnen vom réseau sortie du nucléaire (Netzwerkatomausstieg Frankreich) und Greenpeace zu unterstützen, die sich wegen Widerstandsaktionen gegen den Bau eines neuen Atomreaktors vom Typ EPR in Flamanville verantworten mussten.


Hintergrund

In Flamanville, wird gerade ein EPR-Reaktor gebaut, obwohl Frankreich eigentlich keine neuen Meiler braucht. Die Produktion von etwa zwölf Reaktoren wird bereits ins Ausland exportiert. Allein diese Tatsache zeigt die internationale Dimension des Problems: Der Strom wird exportiert, aber der Müll bleibt in Frankreich. Der neue Reaktor ist keinesfalls sicherer als die bisherigen und das Atommüllproblem wird durch weitere strahlenden Meiler nur verstärkt.

Bereits bis zu 60 000 Menschen gingenin den letzten Jahren auf einem Tag gegen diese Neubaupolitik auf die Strasse. Weil es nicht reicht, weil der Regierung und der Atomlobby die Meinung der Bevölkerung nicht interessiert, greifen AktivitInnen zu gewaltfreien direkten offenen und spektakulären Aktionen um sich Gehör zu verschafen und dem Protest Stimmen und Gesichter zu geben.


Zwei Prozesse

In der ersten Verhandlung ging es um eine zwei tägige HSL- Strommastbesetzung (HSL = Hochspannungsleitung, 400 000 Volt Leitung) am 17. April 2007 durch vier BürgerInnen, unterstützt durch Sortir du nucléaire, einem Bündnis für den Atomausstieg bestehend aus über 840 Organisationen.

Die Strommasbesetzung, unmittelbar nach dem Erlass der Baugenehmigung für den EPR-Reaktor in Flamanville und wenige Tage vor den Präsidentschaftwahlen von April 2007, sollte die Entschlossenheit und die Kreativität der französichen Antiatombewegung zeigen. Der Widerstand gegen den Bau der um den Strom vom EPR abzuleiten notwendig gewordene Hochspannungsleitung ist ein Symbol vom Widerstand, viele Stadträte haben Verfügungen und Beschlüsse gegen diesen Bau verabschiedet, diese werden jedoch von den EntscheidungsträgerInnen in Paris ignoriert.

Diesen Kontext erläuterten die vier Angelklagten und ihr Anwalt vor Gericht. Insbesondere die totalitäre vorgehensweise der Regierung wurde angeprangert. Die Bevölkerung darf nicht mitbestimmen, über zahlreiche Aspekte der Atompolitik darf schlicht nicht diskutiert werden, weil die Informationen als «áMilitärgeheimnisá» eingestuft sind.

Die Staatsanwaltschaft plädierte 400 Euro Geldbuße, 200 Euro davon auf Bewährung. Ein Gesetz aus dem Jahr 1906 besagt nämlich, dass Anlagen die der Energieversorgung dienen, nicht berührt oder betreten werden dürfen.

RTE (réseau de transport d'électricité), das für das Stromnetz verantwortliche Unternehmen machte 16 000 Euro Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung gelten.

Das Urteil soll am 30. Juni verkündet werden.


In der zweiten Verhandlung ging es um die Blockade der Zufahrtstrassen zur EPR-Baustelle durch Greenpeace AktivistInnen zehn Tage später. Nicht die Kranbesetzer auf der Baustelle wurden angeklagt, sondern die AktivistInnen, die sich am Eingang an LKW festgekettet hatten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, den es sei dabei weder Hausfriedensbruch begangen worden – die AktivistInnen sind nicht eingedrugen - , noch Eingriff im Strassenverkehr - es gab mehrere Zufahrten zur Baustelle -, noch Behinderung von einem öffentlichen Bauvorhaben – rein rechtlich sei die Betreiberfirma der Auftraggeber, nicht der Staat, so die Anwältin. Die Staatsanwaltschaft forderte die gleichen Strafen wie im Prozess zuvor sowie eine Veruteilung vom Verein Greenpeace zu 3000 Euro Geldbusse. Der AKW-Betreiber EDF fordert 500 000 euro Schadenersatz. Das Urteil soll ebenfalls am 30. Juni verkündet werden.

«Das Gericht sowie die anwesende Öffentlichkeit haben unsere Argumente gehört.» erklärt die in Deutschland lebende Kletteraktivistin Cécile lecomte, eine der StrommastbesetzerInnen. « das ist schon mal sehr positiv, denn es ist hier im Min-atomland wo bereits zwei Atomreaktoren, sowie die Wiederaufbearbeitungsanlage La hague, ein Endlager für schwach und mittel radioativem Müll und atomare U-Boote stehen, schwierig sich überhaupt Gehör zu verschaffen.»

Ob das Gericht der Verteidigung folgen wird, ist aber eine andere Sache. Den AktivistInnen – die zum Teil aus anderen Ländern wie Deutschland kamen - war es auf jeden Fall wichtig ihre Handlung zu verteidigen und dazu zu stehen. «Repression kann unseren Widerstand nicht tot kriegen».

Ein Bericht von: Strommastbesetzerin Eichhörnchen


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Quelle:
Pressemitteilung, 09.06.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2009