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MASSNAHMEN/211: Eichenprozessionsspinnerbekämpfung - Aussetzung der Allgemeinverfügung beantragt (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 30. April 2014

Eichenprozessionsspinnerbekämpfung in Wäldern: NABU beantragt Aussetzung der Allgemeinverfügungen bei Gericht



Potsdam. Der Brandenburger Landesbetrieb Forst plant, Eichenprozessionsspinner, Nonne und Kiefernspinner sowie so genannte "Frühjahrsfraßgemeinschaften" großflächig mit Dimilin, Dipel ES und Karate zu bekämpfen. Dazu wurde eine Allgemeinverfügung für das Land Brandenburg erlassen.

Die Sprühaktionen betreffen große Waldflächen. Naturschutzgebiete wurden davon ausgenommen, nicht aber die nach europäischem Recht geschützten FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Darüber hinaus haben bereits verschiedene Landkreise ebenfalls Allgemeinverfügungen erlassen, die die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners regeln sollen. U.a. will der LK Prignitz Dipel ES in Siedlungsbereichen und über Wäldern ausbringen. Dabei soll der Einsatz ausdrücklich auch in Naturschutzgebieten stattfinden. Einem solchen Vorgehen stehen nach Auffassung des NABU Brandenburg eindeutig die Schutzgebietsverordnungen entgegen. Außerdem sind in Brandenburg in den letzten Tagen, z.B. im LK Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark ohne Anträge und Genehmigungen durch die Untere Naturschutzbehörde und ohne Beteiligung der Naturschutzverbände Insektizide gesprüht worden. Dabei sind auch Eichen ohne ersichtlichen Befall durch den Eichenprozessionsspinner begiftet worden. Um ein solches Vorgehen zukünftig zu vermeiden, bedarf es generell einer klaren Aussage des Gerichts, dass ohne Genehmigung und nur in geringem Maße Insektizide ausgebracht werden dürfen.

Gegen diese Allgemeinverfügungen der Landesforst sowie der Landkreise ist der NABU kürzlich in Widerspruch gegangen. Dies reichte jedoch nicht aus, um die Sprühaktionen zu verhindern. Daher hat der NABU beim Gericht beantragt, den sofortigen Vollzug dieser Allgemeinverfügungen außer Kraft setzen zu lassen. Nur so können die Sprühungen verhindert werden. Die Naturschutzverbände hätte in allen Fällen als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden müssen - das ist unterblieben. Der NABU wendet sich gegen den großflächigen Einsatz der Insektizide in Wäldern, da die Mittel nicht selektiv wirken, sondern viele andere Tierarten, u.a. auch die natürlichen Gegenspieler mit vernichtet werden. In den vorgesehenen Gebieten kommen unter anderem streng geschützte FFH-Arten, wie der Eisenfarbene Samtfalter (Hipparia stalinius) vor.

"Durch die massiven Gifteinsätze könnten deutschlandweit bis zu 214 Schmetterlingsarten direkt betroffen sein. Auch die Zusammenhänge, wie z.B. die Sprühaktionen auf Vögel, Fledermäuse, aber auch Säugetiere, die die vergifteten Raupen oder Schmetterlinge fressen, wirken, sind bisher nicht geklärt" sagt Katharina Weinberg, Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners fressen Eichenblätter, was zu forstlichen Schäden führen kann und die Brennhaaren der Insekten stellen auch eine Gesundheitsgefahr für den Menschen dar, weil sie Hautreitzungen und allergische Reaktionen auslösen können. Zum Schutz des Menschen spricht sich der NABU Brandenburg deshalb in Siedlungsbereichen, wie Spielplätzen, Schulen, Parkanlagen und Friedhöfen für mechanische Verfahren, wie dem Absaugen der Raupennester und dem anschließenden Verbrennen aus. In den betroffenen Waldgebieten müssen Warnhinweise angebracht und wo nötig Zugangsverbote ausgesprochen werden. Eine Verwendung von Giften in dem geplanten Umfang lehnt der NABU Brandenburg hingegen ab.

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Quelle:
Pressedienst, 30.04.2014
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Mai 2014