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MASSNAHMEN/113: BUND-Stellungnahme zum geplanten Ökokonto für Ausgleichsmaßnahmen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. - 19. Februar 2009

BUND: Ökokonto muss besser werden, sonst steht die Natur vor dem Bankrott

Nur dauerhafte Ausgleichsmaßnahmen mit Qualitätssicherung dürfen dem Ökokonto gut geschrieben werden


Stuttgart. Wer Straßen oder Gewerbegebiete im Außenbereich baut, muss die damit verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt ausgleichen, so schreibt es das Naturschutzgesetz vor. Die Landesregierung will mit dem Ökokonto jetzt ein Sparbuch für Naturschutzmaßnahmen einführen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, hat am Montag seine Stellungnahme zum Ökokonto abgegeben. Darin begrüßt der Verband das Vorhaben der Landesregierung, Ausgleichsmaßnahmen zu bündeln, um die Natur besser zu schützen. Außerdem sieht der BUND die Chance, dass Ausgleichsmaßnahmen vollständiger umgesetzt werden als bisher. Doch bei der Verordnung mangelt es laut BUND noch an Weitsicht und Kontrolle, um Scheinmaßnahmen zu verhindern: "Die Landesregierung erweist dem Naturschutz einen Bärendienst, wenn sie zum Beispiel die Biotopvernetzung durch Hecken, Bäume und Wildblumen entlang von Äckern vom Ökokonto ausschließt. Gerade die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen müssen bei der Vernetzung von Lebensräumen stärker als bislang einbezogen werden", sagt die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. Stattdessen sollen mit dem Ökokonto ökologisch sinnlose Maßnahmen belohnt werden, wie das Auftragen von Boden auf Äcker. Dahlbender: "Es darf nicht sein, dass Flächenverbrauch künftig ausgeglichen werden kann, indem man den Aushub der Baugrube auf Böden aufträgt. Sinnvoll sind dagegen die Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräumen, deren Pflege für 30 Jahre gesichert ist."

"Wenn das Ökokonto in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, besteht die Gefahr, dass Eingriffe in die Natur nicht mehr richtig ausgeglichen werden", befürchtet Dahlbender. Verliert der gefährdete Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling seinen Lebensraum - die magere, blütenreiche Wiese - zum Beispiel durch einen Straßenbau, kann der Schmetterling nicht in einer neu gepflanzten Hecke überleben. Der Ausgleich durch eine funktionsgleiche Maßnahme sollte im Idealfall am Ort des Eingriffs vorgenommen werden. Wenn das nicht möglich ist, begrüßt es der BUND auch, wenn dieser innerhalb der 22 Regionen erfolgt, die für das Ökokonto festgelegt wurden. Dahlbender betont: "Die Ökokonto-Verordnung muss die Unteren Naturschutzbehörden eindeutig anweisen, dass sie nur geeignete Maßnahmen als Ausgleich anerkennen, die sie vor Ort auch kontrolliert haben. Damit Naturschutzmaßnahmen auch dauerhaft erhalten bleiben, müssen sie alle fünf Jahre überprüft werden." Das Ökokonto bedeutet fachlichen Mehraufwand. Dahlbender: "In den Unteren Naturschutzbehörden muss für die Umsetzung der Verordnung ausreichend Personal vorhanden sein, sonst wird der qualifizierte Naturschutz gefährdet."


Hintergrund-Info: Ökokonto
Das Ökokonto soll ein Sparbuch für Naturschutz-Maßnahmen werden. Guthaben entstehen beispielsweise durch die Entwicklung artenreicher Wiesen und Hecken oder die Entsiegelung betonierter Flächen. Wer in die Natur eingreift, weil er zum Beispiel ein Gewerbegebiet im Außenbereich anlegen will, muss die Ausgleichsmaßnahmen selbst vornehmen oder diese Maßnahmen über das Ökokonto kaufen.


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Quelle:
Presseinformation, 19.02.2009
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711/620306-0, Fax: 0711/620306-77
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Internet: www.bund-bawue.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2009