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MELDUNG/372: Landesregierung muss gegen Glyphosat in Baden-Württemberg vorgehen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 29. Juni 2016

Glyphosat-Zulassung: Vorsorgeprinzip adé

BUND Baden-Württemberg fordert nun das sofortige Verbot auf landeseigenen Flächen, Kleingärten und Wasserschutzgebieten


"Wider aller Vernunft hat sich die EU vom Vorsorgeprinzip verabschiedet und lässt Glyphosat weiterhin auf dem Markt. Nun ist das Land gefordert, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Mensch, Natur und Umwelt in Baden-Württemberg vor dem Pflanzengift zu schützen", so die Vorsitzende des BUND in Baden-Württemberg, Dr. Brigitte Dahlbender, zur Ankündigung der EU-Kommission Glyphosat für weitere 18 Monate zu verlängern.

"Das Land hat die Möglichkeit und die Pflicht, das Pflanzengift von allen landeseigenen Flächen zu verbannen. Sowohl im Staatswald als auch in den landwirtschaftlich verpachteten Flächen kann die Landesregierung den Einsatz von Glyphosat verbieten", so Dahlbender. Umweltminister Untersteller und Landwirtschaftsminister Hauk können per Erlass direkt und sofort handeln.

"Mit der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung hat der Umweltminister im Bereich Wasserschutzgebiete das Heft selbst in der Hand. Der Landwirtschaftsminister kann seinerseits den Einsatz von Glyphosat in Haus- und Kleingärten untersagen. Ebenso hat er die Möglichkeit die Landwirtschaftsämter anzuweisen, keine Ausnahmegenehmigungen für glyphosathaltige Pestizide zu erteilen."

Die Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg zeigt sich empört über die Entscheidung der EU-Kommission: "Trotz des mehrheitlichen Widerstands der Mitgliedsstaaten drückt die EU-Kommission die Weiterverwendung durch. Mit der Wiederzulassung hat die EU ihre Prinzipien des vorsorgenden Umweltschutzes verlassen. Unweigerlich kommt die Frage auf: Ist diese Entwicklung ein Vorbote für das, was uns mit TTIP erwarten wird?"

Möglichkeiten der Landesregierung gegen Glyphosat in Baden-Württemberg vorzugehen:

  • Das Umweltministerium kann den Einsatz von Glyphosat in Wasserschutzgebieten verbieten, indem es Glyphosat in § 4 Absatz 3 Ziffer 2 der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchAlVO) aufnimmt.
  • Das Ministerium für Ländlichen Raum und Entwicklung kann den Einsatz von Glyphosat (und anderen Pestiziden) in Haus- und Kleingärten per Gesetz verbieten, wie von 1991 bis 2005 schon praktiziert.
  • Das Land kann den Einsatz von Glyphosat auf landeseigenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verbieten, über Pachtvertrag oder, wenn selbst bewirtschaftet, per Anweisung.
  • Das Ministerium für Ländlichen Raum und Entwicklung kann die Landwirtschaftsämter anweisen, keine Ausnahmegenehmigungen für glyphosathaltige Pestizide zu erteilen.
  • Das Land kann bei der Beschaffung von Lebensmitteln darauf achten, nur Lebensmittel verwendet wurden, die ohne Glyphosat erzeugt wurden.

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Quelle:
Presseinformation, 29.06.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2016

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