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MELDUNG/095: Flughafen Münster-Osnabrück - Gericht stoppt geplante Startbahnverlängerung (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 31. Mai 2011

Flughafen Münster-Osnabrück

Großer Erfolg für den Naturschutz
Gericht stoppt geplante Startbahnverlängerung


Düsseldorf/Münster - Als "großen Erfolg für den Naturschutz" wertete Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, das soeben verkündete Ergebnis der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zur geplanten Startbahnverlängerung des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO). "Mit ihrer Entscheidung haben die Richter das europäische Naturschutzrecht gestärkt und klargestellt, dass das Ausbauvorhaben sehr wohl das NATURA2000-Gebiet Eltingmühlenbach beeinträchtigt und die berechtigten Schutzinteressen nicht ausreichend berücksichtigt wurden", erklärte Tumbrinck.

Dem Flughafenbetreiber sei es nicht gelungen zweifelsfrei nachzuweisen, dass es zukünftig ein deutliches Interesse an Interkontinentalflügen gäbe, die vom FMO starteten. Damit sei das öffentliche Interesse daran auch nicht höher zu bewerten als das Interesse am Erhalt des Schutzgebietes. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbauvorhaben sei deshalb rechtswidrig und die Startbahn dürfe nicht gebaut werden. Tumbrinck: "Zwar hat das Gericht ein Planergänzungsverfahren zur Heilung der im bisherigen Beschluss festgestellten Mängel zugelassen, aber da sei nun erst einmal der Flughafen wieder gefordert."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28, 31.05.2011
NABU Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2011