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MELDUNG/053: S 21-Baumfällungen - VG Stuttgart bestätigt Rechtsauffassung des BUND (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 14. Oktober 2010

Zumeldung zur PM des Verwaltungsgerichtes Stuttgart "Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendet - DB trägt Verfahrenskosten"

Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt Rechtsauffassung des BUND umfassend


Stuttgart. "Deutlicher hätte die Ohrfeige des Verwaltungsgerichtes (VG) Stuttgart gegenüber der Deutschen Bahn nicht ausfallen können. Hoffentlich hat die unsäglich ignorante Vorgehensweise der DB, die von staatlichen Stellen auch noch unterstützt wird, nun endlich ein Ende",

kommentiert Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, den vom Verwaltungsgericht Stuttgart getroffenen Beschluss zum Eilantrag des BUND gegen die DB Netz AG. Das Gericht bestätigt darin deutlich die Rechtsauffassung des BUND Landesverband-Baden-Württemberg, der am 30.09.2010 versuchte hatte, mit einem Eilantrag die Baumfällungen im mittleren Schlossgarten zu verhindern (Az. 13 K 3749/10). Wie sich nun zeigte, waren diese Bemühungen nur deshalb vergebens, weil das Verwaltungsgericht Stuttgart von den zuständigen Stellen im Eisenbahnbundesamt (EBA) und Regierungspräsidium Stuttgart sowie von der DB Netz AG nicht darüber informiert wurde, dass auch seitens der Behörden erhebliche artenschutzrechtliche Bedenken gegen die Fällarbeiten bestanden. Sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens wurden deshalb nun auch der DB Netz AG auferlegt.

Das VG Stuttgart kommt in seinem Beschluss zu der Auffassung, dass

"das Gericht dem Eilantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit noch vor Beginn der Fällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte",

wenn es Kenntnis von den Zweifeln der Behörden gehabt hätte. Weiter heißt es:

"Das Gericht wurde jedoch weder vom EBA noch von der Beigeladenen [DB Netz AG] über die Existenz und den Inhalt des Schreibens vom 30.09. unterrichtet, obwohl dessen Entscheidungserheblichkeit ... offensichtlich war und der zuständige Berichterstatter mit der Beigeladenen auch noch in telefonischem Kontakt stand, als der Beigeladenen das genannte Schreiben bereits bekannt war".

Weiter kritisiert werden die Behörden und die Bahn in der Begründung des VG mit dem Hinweis, dass

"das Gericht seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur dann in gebotenem Umfang nachkommen kann, wenn ihm dabei keine entscheidungserheblichen Tatsachen vorenthalten werden ... Im vorliegenden Fall wäre aber zu erwarten gewesen, dass das Gericht über das Vorliegen des Schreibens vom 30.09. informiert wird und man ihm die Entscheidung, welche rechtliche Bedeutung es diesem Schreiben im anhängigen Eilverfahren beimessen will, selbst überlässt".

Eine Information über das Schreiben des EBA hätte das Verwaltungsgericht von der Bahn auch deshalb erwartet, weil diese trotz "mehrerer unmissverständlicher schriftlicher Aufforderungen" seit Mai 2010 dem EBA keine Untersuchungen zum Artenschutz im Schlossgarten vorgelegt hatte.

Nach Ansicht von Brigitte Dahlbender spricht der Beschluss für sich:

"Bei den Worten des VG muss man nicht mal zwischen den Zeilen lesen. Es wird überdeutlich klar, dass eine Mauschelclique aus Bahn und Behörden auch unter Verstoß gegen Recht und Gesetz versucht, Stuttgart 21 durchzuboxen und möglichst schnell Unumkehrbarkeit herzustellen. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart dies aufgreift und strafrechtlich gegen die Verantwortlichen vorgeht."

Dabei erwartet der BUND auch eine Beantwortung der Frage, warum das EBA erst durch den Telefonanruf des Verwaltungsgerichtes von den bevorstehenden Baumfällarbeiten erfuhr, während das Innenministerium und die Stuttgarter Polizei offenbar bereits früher über die rechtswidrigen Pläne der Bahn informiert waren.


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Quelle:
Presseinformation, 14. Oktober 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2010