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MELDUNG/014: Elbvertiefung - Dritte Auslegung der Planunterlagen (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, Hamburg, Hannover, 31. Mai 2010

Elbvertiefung: Dritte Auslegung der Planunterlagen

Kosten-Nutzen-Analyse nicht aktualisiert / Alternativprüfung unvollständig / Ausgleichskonzept fragwürdig


Nach einer ersten Sichtung der nunmehr zum dritten Mal ausgelegten Planunterlagen zur Elbvertiefung kommen die BUND-Landesverbände Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu einem ernüchternden Ergebnis. So wurde erneut versäumt, die mehrfach kritisierte, veraltete Kosten-Nutzen-Untersuchung zu aktualisieren. Gerade die wirtschaftlichen Rahmendaten haben sich erheblich verändert und die Kosten für die Elbvertiefung sind von ursprünglich 180 Mio. Euro auf mittlerweile 400 Mio. Euro gestiegen. Dennoch geht die erneute Planänderung nicht auf diese Entwicklung ein.

"Obwohl auch das Bundesverkehrsministerium und die Hamburger Wirtschaftsbehörde eingestehen mussten, dass mit der nächsten Elbvertiefung ein erheblicher Eingriff in Europäische Schutzgebiete verbunden ist, wird nur eine unvollständige Alternativenprüfung vorgelegt.", stellt die BUND-Landesvorsitzende S-H Sybille Macht-Baumgarten fest. "Dies ist ein erheblicher Rechtsmangel und so wird die Europäische Kommission den Eingriffen sicher nicht zustimmen können."

Nach europäischem und deutschem Naturschutzrecht ist eine Alternativenprüfung zwingend vorgeschrieben und muss darlegen, warum wesentliche Projektziele nicht mit anderen zumutbaren, ökologisch weniger problematischen und obendrein kostengünstigeren Maßnahmen erreicht werden können."

Entscheidend für die ökologischen Auswirkungen sind zudem Prognosen über die voraussichtlichen Veränderungen der Strömungsverhältnisse und der Wasserstände in der Tideelbe. Auch hier liegt keine Aktualisierung vor, so dass die Planunterlagen nicht den Ansprüchen des Bundesverwaltungsgerichts an die Qualität entsprechender Planunterlagen genügen.

Bei der letzten Überarbeitung der Unterlagen (2. Auslegung) im Jahr 2008 hatte der BUND die völlig unzulänglichen Kompensationsmaßnahmen kritisiert. So wurde lediglich auf einen Ausgleichsbedarf von 600 ha verwiesen, ohne diese mit konkreten und vor allem verfügbaren Flächen zu hinterlegen. Hier haben die Planungsbehörden nachgebessert. Allerdings bleiben Zweifel, ob die flächenmäßig größte Kompensationsmaßnahme nördlich des Nord-Ostseekanals tatsächlich die Verluste in der Tideelbe - also einem anderem Lebensraum - angemessen ausgleichen kann.

Der BUND wird nun bis Mitte Juli die Unterlagen im Detail prüfen und eine umfassende Stellungnahme abgeben.


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Quelle:
Presseinformation 22/2010, 31.05.2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lerchenstr. 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
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Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2010