Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


LUFT/621: Stickoxid - Fahrverbote in Hamburg müssen ausgeweitet werden (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg - 14. Februar 2019

Luftreinhaltung: Grenzwerte gelten weiterhin - Hamburger Fahrverbote müssen ausgeweitet werden


Die aktuell von der Bundesregierung angestrengte Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Drucksache 19/6335) führt nach Einschätzung des BUND nicht zu einer Aufhebung der Fahrverbote in Hamburg. Diese waren im Mai 2018 ausdrücklich deshalb eingeführt worden, weil die Stickoxid-Grenzwerte mit anderweitigen Maßnahmen des Luftreinhalteplans nicht wie vom Verwaltungsgericht gefordert "schnellstmöglich" eingehalten werden können.

"Der Grenzwert von 40 µg/m3 steht ohne Wenn und Aber. Auch die neue Regelung, die in Berlin vorbereitet wird, entbindet Hamburg nicht von der Aufgabe, für die Einhaltung dieses Grenzwertes zu sorgen. Und der Senat hat zu Recht erkannt, dass dies an den betroffenen Straßen nur mit Fahrverboten geht. Dass diese in ihrem Zuschnitt nicht ausreichen, steht auf einem anderen Blatt", so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. "Wir halten die jetzt aufkommende Forderung nach einer Aufhebung der Fahrverbote in Hamburg daher für gegenstandslos und fordern den Senat auf, sich nicht von der CDU treiben zu lassen.

Dazu kommt, dass der Senat bislang weitere wirksame Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxidwerte (NO2) verweigert und lediglich seit Mai 2018 Fahrverbote an zwei kurzen Straßenabschnitten verhängt hat. Der BUND hat deshalb im vergangenen Sommer beim Oberverwaltungsgericht Hamburg Klage gegen die Stadt eingereicht. Der BUND fordert, um kleinräumige Ausweichverkehre zu verhindern, eine Ausweitung der Fahrverbote in den besonders belasteten Stadtteilen sowie die Einbeziehung von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro VI, die im Realverkehr den maximal zulässigen NO2-Ausstoß überschreiten.

An den vier offiziellen straßenbezogenen Messstationen der Hansestadt liegen die Stickoxidwerte weiterhin über dem gesetzlichen Grenzwert. So lag die NO2-Konzentration im Jahr 2018 an der Habichtstraße im Mittel bei 55 µg/m3 und damit am höchsten. Es folgen die Stationen an der Max-Brauer-Allee mit 46 µg/m3, an der Stresemannstraße mit 46 µg/m3 und an der Kieler Straße mit 44 µg/m3.

*

Quelle:
Presseinformation, 14.02.2019
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
Tel.: 040/600 387-0, Fax: 040/600 387-20
E-Mail: bund.hamburg@bund.net
Internet: www.bund.net/hamburg


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang