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KATASTROPHEN/093: Bund und Länder verbessern Rechtsrahmen für Notfallmanagement (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 29. September 2017 / Strahlenschutz

Bund und Länder verbessern Rechtsrahmen für Notfallmanagement

Neues radiologisches Lagezentrum beim Bundesumweltministerium


Die Reaktorkatastrophe in Fukushima hat gezeigt, wie unerlässlich vorsorgende Planungen für den Bevölkerungsschutz bei radiologischen Notfällen sind. Der rechtliche Rahmen für den radiologischen Notfallschutz wurde deshalb in einer europäischen Richtlinie und national auf Grundlage der Empfehlungen der Strahlenschutzkommission weiterentwickelt. Die Notfallschutzbestimmungen des Strahlenschutzgesetzes treten am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Bundesumweltministerin Hendricks: "Mit dem Strahlenschutzgesetz ziehen wir weitere Konsequenzen aus der Reaktorkatastrophe in Fukushima. Alle Behörden, die zur Notfallbewältigung gebraucht werden, stimmen ab sofort ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung noch enger miteinander ab. Die Bundesregierung wird die im Gesetz festgelegten Aufgaben zügig angehen und dank angepasster Notfallpläne noch besser als bisher auf radiologische Notfälle vorbereitet sein."

Das Bundesumweltministerium arbeitet zur Zeit an einem allgemeinen Notfallplan des Bundes, in dem optimierte Schutzstrategien für mögliche Notfallszenarien festgelegt werden. Jede dieser Schutzstrategien soll Aussagen zu den in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen enthalten sowie zu Dosis- und Kontaminationswerten, die als radiologisches Kriterium für die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen dienen. Im kommenden Jahr werden die jeweils zuständigen Bundesressorts mit der Erarbeitung von besonderen Notfallplänen des Bundes für bestimmte Verwaltungs- und Wirtschaftsbereiche (z.B. für den Katastrophenschutz, Lebensmittel oder den grenzüberschreitenden Warenverkehr) beginnen. Bis zum Inkraft¬treten der neu strukturierten Notfallpläne gelten die bisherigen Verwaltungsvorschriften sowie Empfehlungen der Strahlenschutzkommission.

Weiterhin richtet das Bundesumweltministerium ein radiologisches Lagezentrum ein, das zukünftig bei überregionalen Notfällen für die Prognose und Bewertung der radiologischen Lage verantwortlich ist. Die bestehenden Notfallorganisationen des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden hierbei in ein Netzwerk integriert, dessen Kopfstelle beim Bundesumweltministerium in Bonn angesiedelt ist. Darüber hinaus übernimmt das radiologische Lagezentrum die Abstimmung von erforderlichen Schutzmaßnahmen zwischen der Bundesregierung, den Bundesländern, dem Ausland und der EU.



Hintergrundinformationen:

Fragen und Antworten zum Strahlenschutzgesetz (FAQ):
http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?tx_irfaq_pi1[swords]=Strahlenschutzgesetz&search=ok

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der Schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017:
http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/atomenergie-strahlenschutz-download/artikel/gesetz-zur-neuordnung-des-rechts-zum-schutz-vor-der-schaedlichen-wirkung-ionisierender-strahlung/

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Quelle:
Pressedienst Nr. 321/17, 29.09.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2017

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