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GARTEN/137: Tips zum privaten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Stadt Leverkusen)


Stadt Leverkusen - Pressemitteilung von Freitag, 10. Juli 2009

Umwelttipp für den Monat Juli

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich


Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen oder Krankheiten schützen sollen. Auch Stoffe, die Pflanzen abtöten, das Wachstum regulieren oder die Keimung hemmen, gehören zu den Pflanzenschutzmitteln.

Pflanzenschutzmittel werden sowohl im Erwerbsgartenbau als auch im privaten Bereich zu verschiedenen Zwecken eingesetzt.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Pflanzenschutzgesetz NRW und eine Reihe von Verordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt. Der Einsatz dieser Mittel ist auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen nicht genehmigungspflichtig.

Zu den gärtnerisch genutzten Flächen zählen auch Haus- und Kleingärten (und ggf. auch die zu reinigenden öffentlichen Verkehrsflächen). Laut Pflanzenschutzgesetz dürfen dort nur Mittel eingesetzt werden, die ausdrücklich für diesen Bereich zugelassen sind. Darum ist beim Kauf auf die Kennzeichnung "Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig" zu achten.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im privaten Bereich sollte wegen der Brut und Brutpflege von Vögeln möglichst erst ab Mitte Juli erfolgen. Es ist auch darauf zu achten dass die Chemikalien nicht durch Wind abdriften können.

In der freien Landschaft ist es verboten, die Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Straßen oder Wegrändern mit chemischen Mitteln niedrig zu halten. Dies gilt ganzjährig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Vor dem Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln sollte man zunächst versuchen, dem Problem mit technischen (z. B. Unkrautentfernung per Hand oder Fangbäume gegen Borkenkäfer, biotechnischen (zum Beispiel Massenfallen mit Lockstoffen) oder biologischen (zum Beispiel Verwendung von Lebewesen wie Marienkäfer gegen Blattlausbefall) zu Leibe zurücken. Diese Methoden sind wesentlich umweltschonender und reichen oft aus, um größeren Schaden an den befallenen bzw. noch unbefallenen Pflanzen zu verhindern.

Ansprechpartner bei der Stadt Leverkusen
ist Anne Schröder (Telefon 0214/406-3243).


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Quelle:
Pressemitteilung von Freitag, 10. Juli 2009
Stadt Leverkusen
http://www.leverkusen.de
E-Mail: postmaster@stadt.leverkusen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2009