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EUROPA/277: Kommission fordert von Lettland Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 16. Februar 2011

Umwelt: Kommission fordert von Lettland Einhaltung der Luftqualitätsvorschriften


Lettland hat es bisher versäumt, Maßnahmen zur wirksamen Eindämmung seiner übermäßigen Feinstaubemissionen (der sogenannten PM10) zu treffen, die in hohen Konzentrationen gefährlich für die menschliche Gesundheit sein können. Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potocnik wird dem Land daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Lettland hat zwei Monate, um die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Andernfalls kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall befassen.

Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG [1] über Luftqualität und saubere Luft für Europa müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass für PM10 bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Diese seit 2005 geltenden Grenzwerte beinhalten Obergrenzen für die jährliche Konzentration (40) sowie für die tägliche Konzentration (50 ). Diese Grenzwerte dürfen nicht mehr als 35 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden.

Die Mitgliedstaaten können bis Juni 2011 Ausnahmen von den PM10-Grenzwerten beantragen, die jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft sind. So muss ein Mitgliedstaat nachweisen, dass er Schritte zur Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf der verlängerten Frist ergriffen hat und nach einem Luftqualitätsplan verfährt, in dem für jedes Luftqualitätsgebiet die Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung festgelegt sind.

Aus den der Kommission vorliegenden Informationen geht jedoch hervor, dass die PM10-Grenzwerte für die tägliche Konzentration seit Annahme der Rechtsvorschriften im Jahr 1999 und deren verpflichtender Gültigkeit im Jahr 2005 nicht in allen Gebieten Lettlands eingehalten wurden. Lettland hat für ein Gebiet eine Fristverlängerung beantragt, nach Auffassung der Kommission waren jedoch die Gewährungsbedingungen nicht erfüllt.


Hintergrund: Die gesundheitlichen Folgen

Feinstaubpartikel (PM10) finden sich insbesondere in Schadstoffemissionen aus Industrie, Verkehr und Hausbrand. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen, weshalb die Kommission diese Emissionen im Rahmen der Richtlinie reguliert hat.


Weitere Informationen

Liste der Gebiete, in denen die Grenzwerte überschritten werden (nach Mitgliedstaaten):
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/exceedances.htm

Website zur Fristverlängerung:
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/time_extensions.htm

Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

Siehe auch MEMO/11/86
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/86&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr

[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:152:0001:0044:EN:PDF



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung IP/11/169, 16.02.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2011