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ATOM/365: Deutsches Aufsichtssystem für kerntechnische Anlagen erfüllt internationale Anforderungen (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 12. April 2019

Nukleare Sicherheit

Deutsches Aufsichtssystem für kerntechnische Anlagen erfüllt internationale Anforderungen

Zweite IRRS-Mission erfolgreich abgeschlossen


Eine internationale Expertenkommission hat den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gute Noten erteilt. Dies bestätigten die Expertinnen und Experten in ihrem heute vorgelegten Abschlussbericht. Vorausgegangen war eine rund zweiwöchige Überprüfung in Bonn im Rahmen der sogenannten IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service). Die Mission ist ein Service der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Verbesserung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit weltweit.

Der Berichtsentwurf des IRRS-Teams wurde heute der Bundesregierung durch die IAEO vorgestellt. Im Gesamtergebnis wird Deutschland bestätigt, dass die deutsche Atomaufsicht die international geltenden Standards erfüllt.

Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden Deutschlands wurden vom IRRS-Team als ausgereift und kompetent bewertet und die effektive Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und interessierten Gruppen hervorgehoben. "Deutschland hat in Zeiten großer Veränderungen ein starkes Engagement für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz bewiesen," sagte IRRS-Teamleiter Dan Dorman, Deputy Executive Director der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde NRC. "Das Team hat mehrere Möglichkeiten zur weiteren Präzisierung der Leitlinien innerhalb des atomrechtlichen Rahmens erkannt, wodurch Effizienz und Konsistenz gefördert werden und gleichzeitig das Sicherheitsniveau hochgehalten wird."

Die Erwartungen an diese Mission, auch Impulse für eine kontinuierliche Verbesserung der Behördenaufsicht zu liefern, wurden ebenfalls erfüllt. So erhielten die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Empfehlungen und Hinweise ("Recommendations and Suggestions") zur weiteren Optimierung der aufsichtlichen Tätigkeiten.

Im Bereich des Notfallschutzes übertreffe die deutsche Aufsicht nach den noch vorläufigen Äußerungen der IAEO sogar internationale Standards und erhielt vom IRRS-Team eine "Good Practice". So wird das Integrierte Mess- und Informationssystem des Bundes (IMIS) in Kombination mit dem einheitlichen radiologischen Lagebild, das im Falle von überregionalen Notfällen durch das Radiologische Lagezentrum des Bundes erstellt wird, als solide Basis für eine koordinierte Notfallplanung gelobt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Ich freue mich, dass auch die jüngste IRRS-Mission bestätigt, dass unsere Atomaufsichten die internationalen Anforderungen erfüllen. Auch wenn wir in Deutschland beschlossen haben, aus der Atomenergie auszusteigen, bleibt die Sicherheit unserer kerntechnischer Anlagen von überragender Bedeutung. Außerdem wollen wir unseren Nachbarländern auch nach dem Ausstieg als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch das ist ein wichtiges Anliegen für mich, denn atomare Gefährdungen machen nicht an Grenzen halt."

Die Expertenkommission, bestehend aus hochrangigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Atomaufsichtsbehörden aus 16 Ländern, hatte das Bundesumweltministerium (BMU), das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sowie die zuständigen Ministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in ihrer Funktion als atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden vom 31. März bis 12. April 2019 überprüft. Im Fokus stand dabei, inwieweit die nationale Praxis den Vorgaben des internationalen Regelwerks der IAEO entspricht.

Im Nachgang zu der Mission werden sich die zuständigen Behörden aus Bund und Ländern zusammensetzen und die Ergebnisse des Überprüfungsberichts gemeinsam erörtern. Im Anschluss werden Maßnahmen zur Umsetzung der vom IRRS-Team vorgeschlagenen Empfehlungen und Hinweisen ("Recommendations and Suggestions") in den nationalen Aktionsplan mit aufgenommen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmu.de/WS301

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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 49/2019, 12.04.2019
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2019

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