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ATOM/236: Gesundheitsschutz für Kinder vor Atomgefahren muß Vorrang haben (EUROSOLAR)


EUROSOLAR - Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien e.V. - Bonn, 25. März 2009

Gesundheitsschutz für Kinder vor Atomgefahren muss Vorrang haben

Gutachten: Atomaufsicht stärken und Beweislast umkehren


Das Risiko für Kinder unter fünf Jahren, an Krebs bzw. Leukämie zu erkranken, nimmt zu, je näher ihr Wohnort an einem Kernkraftwerk liegt. Trotz dieser durch aktuelle Untersuchungen nachgewiesenen Dauergefährdung wird nach wie vor keine Schadensvorsorge betrieben, wie sie vom Atomgesetz vorgeschrieben ist. Darauf macht EUROSOLAR e.V. zum 23. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl (26. April 1986) aufmerksam.

In einem von EUROSOLAR e.V. in Auftrag gegebenen Kurzgutachten "Sicherheitsgewinn durch Stärkung der Atomaufsicht" kommt die Expertin für Umweltrecht, Cornelia Ziehm (Berlin), zu dem Schluss: "Der gebotene sicherheits- und vorsorgeorientierte Vollzug des Atomgesetzes findet nicht statt. Eine klare und gesetzlich verankerte Umkehr der Beweislast sowohl für Maßnahmen der Atomaufsicht als auch mit Blick auf die Geltendmachung zivil-rechtlicher Haftungsansprüche ist überfällig." Der Staat müsse Konsequenzen daraus ziehen, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der mit dem Betrieb von Leistungsreaktoren verbundenen Strahlenexposition und dem Anstieg des Erkrankungsrisikos nach Auffassung von Wissenschaftlern nicht ausgeschlossen werden.

EUROSOLAR sieht daher umso mehr Gründe, am Atomausstieg festzuhalten. Bis zum vollständigen Abschalten aller Meiler müsse die Verbesserung des Strahlenschutzes im Vordergrund stehen sowie die Beweislastumkehr für Maßnahmen der staatlichen Atomaufsicht eingeführt werden.

In der Nähe des AKW Krümmel und des atomaren Forschungszentrums GKSS ist dieser Tage ein neuer Leukämiefall bei einem neunjährigen Mädchen bekannt geworden. In diesem Umkreis haben 18 Kinder und Jugendliche Leukämie. Nach den Ergebnissen einer Studie des Deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz ist die akute Gefährdung für Krebs- oder Leukämieerkrankungen bei Kindern unter fünf Jahren im Umfeld von Atomkraftwerken erheblich. Im Fünf-Kilometer-Umkreis liegt die Erkrankungsrate signifikant höher als in entfernteren Regionen.

Link PDF-Datei des Kurzgutachtens:
http://www.eurosolar.de/de/images/stories/pdf/Beweislastumkehr_im_Atomrecht_ueberfaellig.pdf


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Quelle:
Pressemitteilung, 25.04.2009
Herausgeber: EUROSOLAR e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2009