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KOHLEALARM/227: Klimakampf und Kohlefront - aus dem Staub gemacht ... (Grüne Liga Cottbus)


GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus - Pressemitteilung vom 22.12.2015

Tagebau Cottbus-Nord: Jahrzehntelange Zerstörung hinterlässt unkalkulierbare Risiken

Ein Rückblick auf den Braunkohletagebau Cottbus-Nord


Cottbus, 22.12.2015. Auf Jahrzehnte der Zerstörung von Dörfern, Denkmälern und Natur durch den Tagebau Cottbus-Nord werden weitere Jahrzehnte mit unkalkulierbaren Risiken folgen. Darauf weist der Umweltverband GRÜNE LIGA anlässlich des für morgen angekündigten Endes der Kohleförderung im Tagebau Cottbus-Nord hin. Der Bergbaubetrieb darf deshalb nicht aus der Verantwortung für die Folgeschäden des Tagebaues entlassen werden.

"Der Tagebau Cottbus-Nord hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Dörfer und ein europäisches Schutzgebiet vernichtet. In Zukunft stellt vor allem die Wasserqualität des Restsees ein unkalkulierbares Risiko dar. Probleme für das Biosphärenreservat Spreewald und die Trinkwasserversorgung Berlins können nicht ausgeschlossen werden", sagt René Schuster, Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.

Schuster weiter: "Wir sind gespannt, mit welchen Tricks die Kohlewirtschaft versuchen wird, sich vor diesen Kosten zu drücken. Fest steht, die Landesbehörden müssen Schaden von der Allgemeinheit abwenden und dürften das Unternehmen nicht aus der Haftung für langfristige Folgen entlassen."

Ob der Tagebau Cottbus-Nord vom Vattenfall-Konzern zusammen mit der aktiven Kohlesparte verkauft werden kann, ist noch unbekannt.

Im Folgenden haben wir wichtige Hintergrundinformationen zum Tagebau Cottbus-Nord zusammengestellt:

Langfristige Risiken

Die von Vattenfall zur Flutung des Restloches vorgelegten Antragsunterlagen lassen befürchten, dass eisenhaltiges Kippenwasser die unterirdische Dichtwand bei Neuendorf umströmt. Dann würde es sich ohne jede Barriere in Richtung Spreewald bewegen und das Biosphärenreservat gefährden. Auch das "Aktionsbündnis Klare Spree", an dem die Tourismuswirtschaft der Region beteiligt ist, hat sich deshalb in seiner Stellungnahme sehr besorgt gezeigt.

Für den Auslauf des Sees prognostiziert Vattenfall 500 Milligramm Sulfat pro Liter, die die Einhaltung des Sulfatgrenzwertes für Trinkwasser in Berlin und Frankfurt (Oder) gefährden können.

Mit Nutzung des Sees als Wasserspeicher werden in nördlich angrenzenden Orten Vernässungen befürchtet. Ohne Speichernutzung verschärft die 1900 Hektar große Wasserfläche dagegen durch Verdunstungsverluste die Wasserknappheit im Spreegebiet und gefährdet so die Sicherheit der Wasserversorgung Berlins. Künstliche Wasserflächen dieser Größe dürften deshalb im Spree-Einzugsgebiet gar nicht mehr genehmigt werden.

Eine allgemeinverständliche Darstellung der Kritik am "Cottbuser Ostsee" bietet unser Informationsblatt "Der Cottbuser Ostsee - die Rechnung soll der Bürger zahlen", dass Sie im Internet finden [1].

Bilanz der Zerstörung

Seit seinem Aufschluß (1975-82) zerstörte der Tagebau Cottbus-Nord die Orte Tranitz, Groß Lieskow, Klein Lieskow und Lacoma sowie Teile von Schlichow. Alle diese Orten gehörten zum Siedlungsgebiet der wendischen Minderheit, die vom Aussterben bedrohte niedersorbische Sprache war hier noch lebendig. Dem Vorschlag, durch die Bezeichnung "Lieskower See / Liškojski jazor" an diese Orte zu erinnern, ist die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung nicht gefolgt. Stattdessen wurde der an Realsatire erinnernde Begriff "Cottbuser Ostsee" beschlossen.

In der DDR-Zeit zerstörte der Tagebau Teiche und geschützte Binnendünen im südlichen Teil des Abbaugebietes. Der bedeutsamste Eingriff war jedoch die Zerstörung des Lacomaer Teichgebietes. Der Landschaftsplan der Stadt Cottbus hatte dieses Gebiet gleichrangig mit dem Branitzer Park als "kulturhistorisch geprägte Bereiche mit höchster Wertigkeit für Natur und Image der Stadt" bezeichnet. 24 Teiche mit 60 Hektar Wasserfläche sowie zahlreiche Bruchwälder, Gräben und Freiflächen schufen Lebensraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten, bis zu 170 Arten der Roten Liste wurden gezählt. Wegen einem der größten Vorkommen der Rotbauchunke in Brandenburg sowie Fischotter, Feuerfalter, Eremit (bzw. Juchtenkäfer) musste Brandenburg das Gebiet als FFH-Gebiet an die EU-Kommission melden, nachdem diese bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte. Der Hammergraben als Denkmal frühneuzeitlicher Wasserbaukunst (errichtet um 1550) und die seit 1337 belegte "Alte Poststraße" gehörten zu den kulturhistorischen Landschaftselementen des Gebietes.

Im Jahr 1990 wurde für das teilweise bereits zerstörte Lacoma ein Abrißstop ausgesprochen und so eine Zwischennutzung der verbliebenen Höfe durch gemeinnützige Projekte mit Bildungs-, Kunst- und Kulturarbeit ermöglicht. Der hier ansässige Lacoma e.V. erhielt 2004 dem Umweltpreis des ZDF. Er veranstaltete auch über mehrere Jahre ein deutsch-sorbisch-polnisches Holzbildhauersymposium, bei dem beispielsweise die Christusfigur im Eingangsbereich der Cottbuser Oberkirche entstand. Auch Konzerte, Naturerlebniscamps und wendische Sprachkurse fanden in Lacoma statt. Die Zerstörung dieses Künstlerdorfes am Rande der Großstadt wurde durch den Vattenfall-Konzern 2003 bis 2005 mit Räumungsklagen und Polizeigewalt durchgesetzt, obwohl erst im Dezember 2006 der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss ein Überschreiten des Hammergrabens durch den Tagebau ermöglichte.

Zweifelhafte Planungsentscheidungen

Der bergrechtliche Rahmenbetriebsplan für den Tagebau wurde 1994 ohne Planfeststellung, Bürgerbeteiligung oder Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Dagegen ging die GRÜNE LIGA Brandenburg gerichtlich vor, konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht aber nicht durchsetzen. Angesichts der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichtes ist inzwischen eindeutig, dass das Vorgehen des Landes Brandenburg grundgesetzwidrig war, da betroffenen Bürgern kein Beteiligungs- und Klagerecht eingeräumt wurde.

Durch Verabschiedung des Braunkohlenplanes Tagebau Cottbus-Nord am 18.07.2006 umging die brandenburgische Landesregierung absichtlich eine strategische Umweltprüfung, die nach EU-Recht seit dem 20.07.2006 vorgeschrieben ist.

Zur Beseitigung der Lacomaer Teiche und des Hammergrabens wurde ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erst Ende 2006 abgeschlossen. Es handelt sich EU-weit um das einzige FFH-Gebiet, dass durch ein Vorhaben nicht beeinträchtigt, sondern komplett beseitigt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg räumte der Klage von Naturschutzverbänden keine aufschiebende Wirkung ein, so dass die Zerstörung nicht mehr aufgehalten werden konnte und der juristische Kampf durch das Klagebündnis im September 2007 beendet wurde. Für den Tagebau wurden private Grundstücke enteignet. Gegen die vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) verfügte "bergrechtliche Grundabtretung" eines Grundstückes ist noch immer eine Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus (Aktenzeichen 3 K 1022/12) sowie beim Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1335/13) anhängig.

Klimazerstörung

Die im Tagebau Cottbus-Nord gewonnene Braunkohle wurde ausschließlich im noch in der DDR errichteten Kraftwerk Jänschwalde mit ca. 35 % Wirkungsgrad verbrannt. Im Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Schutzgebiets "Lacomaer Teiche mit Hammergraben" argumentierte das Land Brandenburg, ohne Zerstörung dieser Landschaft "müsste einer der sechs Kraftwerksblöcke mit einer Einzelleistungskapazität von 500 MW außer Betrieb genommen werden" (S. 172 des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2006)

Inzwischen haben die Klimaschutzziele der Bundesregierung dazu geführt, dass aus Gründen des Allgemeinwohl sogar zwei Blöcke des Kraftwerkes dauerhaft abgeschaltet werden müssen. Bei früherer Einsicht in diese Notwendigkeit gäbe es die Lacomaer Teichlandschaft heute noch, deren Abbaggerung allein zu mehr als 40 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß geführt hat.


Anmerkung:
[1] http://www.kein-tagebau.de/images/_dokumente/_archiv/cottbuser_ostsee_infoblatt.pdf

Die vollständige Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag finden Sie hier:
http://www.kein-tagebau.de/images/_dokumente/_archiv/cottbuser_ostsee_ugc_final.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Dezember 2015
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
c/o Eine-Welt-Laden
Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
Telefon: 0355-4837815
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2015

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