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KOHLEALARM/078: Klimakampf und Kohlefront - ein P vorgesetzt ... (Grüne Liga Cottbus)


GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus - Pressemitteilung, 11. April 2014

GRÜNE LIGA: Brandenburg und Sachsen dürfen Kohletagebaue nicht länger subventionieren

Gerichtsurteil: Wassernutzungsentgelt kann vollständig erhoben werden



Berlin, 11.04.2014. Der Umweltverband GRÜNE LIGA sieht im aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln ein Signal an die Länder Sachsen und Brandenburg, endlich die Subventionierung der Braunkohle beim Wassernutzungsentgelt abzuschaffen.

"Das Urteil stellt klar, dass Nordrhein-Westfalen die Befreiung des Kohlebergbaus vom Wassernutzungsentgelt abschaffen durfte und bezeichnet Regelungen, wie sie in Brandenburg und Sachsen noch immer gelten, klar als wirtschaftliche Subvention. Brandenburg und Sachsen müssen nach diesem Urteil endlich ihre Hausaufgaben machen", sagt Tobias Schäfer von der Bundeskontaktstelle Wasser des Umweltverbandes.

Der Kohlekonzern Vattenfall muss in Sachsen und Brandenburg nur für etwa ein Zehntel des von ihm abgepumpten Grundwassers ein Entgelt zahlen, nämlich für den wirtschaftlich genutzten Anteil. Für Wasser, das wieder in Oberflächengewässer eingeleitet wird, zahlt der Konzern keinen Cent.

"Die Einleitung in Flüsse macht den Eingriff in den Grundwasserkörper nicht ungeschehen. Zudem muss die auf den Bergbau zurückgehende hohe Sulfatfracht endlich als schädliche Veränderung des Wassers anerkannt werden. Sie verursacht bereits heute zusätzliche Kosten bei Wasserwerken und Brauereien und wirkt sich in der Spree bis nach Berlin aus" so Schäfer weiter.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 1. April 2014 eine Klage der RWE Power AG abgewiesen, die sich gegen die Erhebung des Wassernutzungsentgelts bei Braunkohletagebauen in Nordrhein-Westfalen gewehrt hatte. Die Erhebung des Entgeltes könne unabhängig von der konkreten Nutzung des Wassers erfolgen, da die Konzeption des Wasserentnahmeentgeltes allein auf die Entnahme abstelle. RWE könne laut Gericht auch nicht mit der Streichung der bisher bestehenden Privilegierung argumentieren, da dies eine Frage von wirtschaftlichen Subventionen sei. Über deren Entstehung und Fortbestand könne der Gesetzesgeber relativ frei entscheiden, solange dies nicht willkürlich geschehe (Aktenzeichen 14 K 6024/11). Dass Ausnahmen bzw. Ermäßigungen beim Wassernutzungsentgelt als Subvention gelten, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 in seinem "Wasserpfennig-Beschluss" klargestellt.

Rot-Grün in NRW hatte 2011 ein Entgelt auf alle abgepumpten Grubenwässer eingeführt und es inzwischen von 4,5 Cent auf 5 Cent pro Kubikmeter erhöht. In Brandenburg hatte die rot-rote Regierung bei ihrer Wassergesetznovelle Anfang 2012 lediglich eine zusätzliche Ermäßigung für wirtschaftlich genutztes Grubenwasser gestrichen. Diese Änderung betrifft aber nur etwa ein Zehntel des von Vattenfall abgepumpten Grundwassers. Dem Land Brandenburg entgehen hierdurch alljährlich Einnahmen in Millionenhöhe.

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Quelle:
Pressemitteilungen vom 11.04.2014
Herausgeber:
GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2014