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KOHLEALARM/065: Klimakampf und Kohlefront - David und Goliath (BUND)


BUND - Meldung vom 17. Dezember 2013

Mehr Rechte für Bergbaubetroffene - Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über den Tagebau Garzweiler II



Der BUND hat seine Klage gewonnen, die Enteignung unserer Obstwiese war verfassungswidrig: Es wurde gesetzlich kein effektiver Rechtsschutz gewährt und die Interessenabwägung war im Sinne des Eigentümers ungenügend. Aber leider wurde der anderen Klage (der Privatkläger) nicht stattgegeben - obwohl die Entscheidung mit 5:3 denkbar knapp ausging - und so auch die früheren energiepolitischen Entscheidungen der NRW-Landesregierung zum Tagebau Garzweiler nicht zurückgenommen.

Das heißt aber auf jedem Fall für künftige Tagebaue, dass die Belange der Betroffenen nicht mehr so einfach übergangen werden können, das bringt unser Sieg - und Hoffnung etwa für die Tagebau-Betroffenen in der Lausitz, wo neue Aufschlüsse geplant werden.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied mit seinem Urteil über die Verfassungsmäßigkeit von Genehmigungs- und Gerichtsentscheidungen zugunsten des Tagebaus Garzweiler II. Es ging dabei um zwei unterschiedliche Verfassungsbeschwerden des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und eines Privatklägers aus Erkelenz-Immerath. Grundlage der Entscheidung ist die mündliche Verhandlung vom 4. Juni 2013. In den bundesweit mit Spannung erwarteten Urteilen geht es um die Schutzwirkungen des Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) - und damit das "Recht zu bleiben" - im Zusammenhang mit großflächigen Tagebauvorhaben sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG).

Damit stand erstmals die Frage, ob Bergrecht den Grundrechten vorgeht, auf dem Prüfstand des höchsten Gerichts. Der BUND begleitet den Braunkohlentagebau Garzweiler II seit nunmehr 30 Jahren. Erstmals klagen konnte der Umweltverband im Jahr 2000. Die am 1. Dezember 2000 eingereichte Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Garzweiler I/II wurde am 7. Juni 2005 vom Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz abgewiesen. Daraufhin legte der BUND am 9. Juli 2005 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Zwangsenteignung seiner Obstwiese im Tagebau Garzweiler ein. Diese erste Grundabtretungsklage im Rheinland wurde am 20. Oktober 2008 in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Am 5. Dezember 2008 folgte dann die Verfassungsbeschwerde des BUND gegen diese Entscheidung, die nun geklärt wurde.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung der NRW-Landesregierung zur Umsiedlung weiterer Ortschaften im Braunkohlentagebau Garzweiler kommt den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eine große politische Bedeutung zu. Die weitere Umsiedlungsplanung wurde vom Braunkohlenausschuss und der Landesregierung unter Verweis auf die Urteile vorerst auf Eis gelegt. Für den BUND ist Braunkohle ein Auslaufmodell und unverantwortlich, weitere Menschen gegen ihren Willen für diesen antiquierten und umweltschädlichen Energieträger umzusiedeln.

Alles zu Garzweiler II beim BUND NRW:
http://www.bund-nrw.de/garzweiler

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Quelle:
Meldung vom 17. Dezember 2013
URL: http://www.bund.net/index.php?id=19094
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
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Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2013