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MELDUNG/210: Freiheit für den Wolf! Reservate für den Rothirsch...? (DeWiSt)


Deutsche Wildtier Stiftung - 19. August 2014

Freiheit für den Wolf! Reservate für den Rothirsch?



Warum gehen wir Menschen so unterschiedlich mit Wildtieren um? Manche Arten werden vergöttert, andere verdammt. Manche gehegt und gefüttert, andere gnadenlos verfolgt. Im Mittelpunkt des 7. Rotwildsymposiums der Deutschen Wildtier Stiftung steht daher das Verhältnis zwischen Mensch und Wildtier. Die Veranstaltung findet vom 25. bis 28. September 2014 in Warnemünde (Mecklenburg-Vorpommern) statt. Im Vorfeld beleuchtet die Deutsche Wildtier Stiftung in einer Reihe von Presseinformationen anhand verschiedener Beispiele den Umgang mit Wildtieren in Deutschland. Die erste Folge thematisiert die "Freiheit".

Hamburg, 19. August 2014. Rothirsch und Wolf haben vieles gemeinsam: Sie brauchen weite Landschaften, in denen sie sich bewegen können, um Nahrung zu finden und sich zurückziehen zu können. Vor allem männliche Jungtiere gehen darüber hinaus gerne auf Wanderschaft. Doch während die Ausbreitung des Wolfs in Deutschland im überwiegenden Teil der Bevölkerung akzeptiert ist und begrüßt wird, fristet das Rotwild in weiten Teilen des Landes ein Leben in Gefangenschaft. "So reduzieren Bayern und Baden-Württemberg den Lebensraum für Rotwild auf 14 beziehungsweise auf vier Prozent der Landesfläche und verhindern so, dass die Tiere sich neue Lebensräume erobern", sagt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. "Von Rotwild wird erwartet, sich an die Grenzen der Rotwildbezirke halten, die die Politiker in den jeweiligen Bundesländern verordnen", kritisiert Münchhausen. Außerhalb der behördlich festgeschriebenen Rotwildverbreitungsgebiete ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Tiere abzuschießen. Sie gelten als "Schädlinge" für den Wald und sind der Forstwirtschaft oft ein Dorn im Auge.

Der Wolf wird hingegen freudig begrüßt: Er ist frei und darf ungehindert durch ganz Deutschland wandern, obwohl auch mit seiner Rückkehr Konflikte - zum Beispiel mit Schafhaltern - verbunden sind. "Doch die Doktrin heißt: Der Mensch muss mit dem Wolf leben lernen", sagt Münchhausen. Diese Doktrin - so die Deutsche Wildtier Stiftung - müsse auch für den Rothirsch gelten!

Denn jedes Wildtier beeinflusst in den dicht besiedelten und wirtschaftlich intensiv genutzten Landschaften Deutschlands menschliche Interessen. "Die Nahrungsansprüche, die beim Wolf geduldet werden, werden beim Rothirsch abgelehnt", kritisiert der Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Gleiches "Recht" für alle Wildtiere? Mit Nichten! "Das Gleichheitsprinzip gilt anscheinend nicht für alle Tierarten", sagt Hilmar Freiherr von Münchhausen. "Der Mensch wertet zwischen gewollten und ungewollten Wildtieren." Nur so ist es zu erklären, dass sich der Rothirsch im Gegensatz zum Wolf in weiten Teilen Deutschlands seinen Lebensraum nicht selbst suchen darf.

Deshalb greift die Deutsche Wildtier Stiftung unter dem Titel "Ethischer Umgang mit unseren großen Wildtieren" dieses Thema bei ihrem 7. Rotwildsymposium auf und stellt die umstrittenen Fragen nach der "Gleichheit" im Umgang mit Wildtieren zur Diskussion. Neben dem Aspekt der "Freiheit" werden verschiedene Facetten beleuchtet und neben jagdpraktischen Aspekten Fragen des Artenschutzes behandelt.

Das 7. Rotwildsymposium findet vom 25.-28. September 2014 in Warnemünde statt. Die Veranstaltung wird gefördert durch die Stiftung "Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern" und durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Schirmherr der Tagung ist Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Zu den Referenten gehören Kapazitäten wie Dr. Florian Asche, Prof. Dr. Dr. Sven Herzog, Prof. Dr. Konrad Ott, Prof. Dr. Friedrich Reimoser und Dr. Helmuth Wölfel.

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Quelle:
Deutsche Wildtier Stiftung
Pressemitteilung, 19.08.2014
Billbrookdeich 216, 22113 Hamburg,
Telefon: 0 40 /73 33 93 31, Telefax: 0 40 /73 30 278
E-Mail: Info@DeWiSt.de
Internet: www.DeutscheWildtierStiftung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. August 2014