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JAGD/183: NABU fordert landesweites Bleimunitionsverbot (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell - Potsdam, 19. Dezember 2011

NABU fordert sofortiges landesweites Verbot von Bleimunition

Verbot bleihaltiger Munition in der Verwaltungsjagd nicht ausreichend


Der NABU Brandenburg begrüßt zwar das heute vom Umweltministerium angekündigte Verbot bleihaltiger Munition in der Verwaltungsjagd, doch sei dies zur Gefahrenabwehr für Mensch und Tier bei weitem nicht ausreichend.

Nicht nur für Greifvögel würden mit Bleimunition erlegte Tiere immer wieder zum Verhängnis werden, so Helmut Brücher vom NABU. "Wildbret ist teilweise extrem hoch mit Blei kontaminiert und kann bei Kindern und Schwangeren bleibende gesundheitliche Schäden verursachen. Insbesondere Jägerhaushalte, in denen viel Wildfleisch verzehrt wird, sind dadurch gefährdet." Brücher weiß zu berichten, dass die Behörden in Deutschland in diesem Jahr bereits 1,2 Tonnen mit Blei verseuchte Hasenkeulen aus Österreich beschlagnahmt haben. Es gibt bereits Lebensmittelhandelsketten, die wegen der Bleiverseuchung jegliches Wildfleisch aus den Regalen genommen haben. Dies kann auch nicht im Interesse der Jäger sein.

In den vergangenen Jahren hat der NABU immer wieder darauf hingewiesen, welche verheerende Wirkung die Bleimunition gerade auch auf den Greifvogelbestand, insbesondere bei Seeadlern hat. Der qualvolle Erstickungstod durch mit der Nahrung aufgenommener Reste von Bleimunition ist die häufigste Todesursache märkischer Seeadler. Die Maßgabe des damaligen Umweltministeriums, dass Brandenburger Jäger den so genannten Aufbruch, also Reste der erlegten Beute, zu vergraben haben, hatte keinerlei positive Auswirkungen resümiert Brücher. Weiterhin wurden viele vergiftete Tiere tot aufgefunden oder mit hohem Aufwand in der Tierklinik versorgt.

Um Schaden von Mensch und Tier abzuwenden, fordert der NABU Brandenburg deshalb ein landesweites sofortiges Verbot von bleihaltiger Munition. Dies, so Brücher müsse mit kurzer Übergangsfrist im Landesjagdgesetz verankert werden.


Mehr Infos unter:
http://brandenburg.nabu.de/artenschutz/vogelschutz/wissen/bleimunition/

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Quelle:
Pressedienst, 19.12.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2011