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JAGD/177: Nach Abschuss einer streng geschützten Großtrappe - Jagdrecht muss novelliert werden (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell - Potsdam, 7. Februar 2011

NABU fordert nach Abschuss einer streng geschützten Großtrappe: Jagdrecht muss novelliert werden


Potsdam. Der NABU Brandenburg verurteilt den Abschuss einer Großtrappe aufs schärfste und fordert die Landesregierung Brandenburg auf, endlich den Katalog der jagdbaren Arten im Jagdgesetz zu begrenzen.

Anlass für diese Forderung ist der Abschuss einer Großtrappe in Sachsen-Anhalt. Ein Jäger schoss vor etwa vier Wochen in der Nähe von Dessau einen jungen Großtrappenhahn ab und begründete dies mit einem so genannten Hegeabschuss. Zwar liegen der Brandenburger Vogelschutzwarte die veterinärmedizinischen Untersuchungsergebnisse noch nicht vor, doch soll der Trappenhahn nicht geschwächt oder verletzt gewesen sein, was laut geltender Rechtslage einen Hegeabschuss theoretisch ermöglicht hätte. Die getötete Großtrappe stammt aus dem Brandenburgischen Schutzprojekt, wo die weltweit vom Aussterben bedrohten Vögel aufwändig aufgezogen und ausgewildert werden. Nach Aussagen einer Mitarbeiterin der Vogelschutzwarte Brandenburg ist der Abschuss kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren kam es bereits wiederholt zu einzelnen Abschüssen von Großtrappen.

Kein Schuss wäre gefallen, wenn Großtrappen, wie von vielen Seiten gefordert, endlich nicht mehr dem Jagdrecht unterliegen würden.

Der NABU Brandenburg fordert, den Katalog der jagdbaren Arten auf solche zu begrenzen, die vom Jäger auch tatsächlich als Fleisch genutzt werden. So müssen nach Meinung von NABU-Vorstandsmitglied Helmut Brücher neben der Großtrappe auch alle Greifvögel, Luchs, Wildkatze, Otter aus dem Jagdrecht genommen werden. Sie sind, wie auch dieser Fall gezeigt hat, besser geschützt, wenn sie neben dem Naturschutzrecht nicht auch noch dem Jagdrecht unterliegen.

"Jährlich werden zudem in Deutschland zirka 35.000 Hunde und 350.000 Katzen von Jägern getötet. Dies bringt tausendfaches Leid in die Familien der Tierhalter" so Brücher. "Der Abschuss von Wölfen wird immer wieder damit entschuldigt, dass man einen wildernden Hund geschossen habe. So erging es auch im letzten Mai dem Vater des Wolfsrudels in Altengrabow und der Jäger kam dank eines verständnisvollen Richters ohne Strafe davon." Auch Wildkatze und Luchs seien durch Verwechslung mit angeblichen Hauskatzen einem erhöhten Abschussrisiko ausgesetzt.

Nach der Föderalismusreform haben die Bundesländer jetzt weitgehende Möglichkeiten, das Jagdrecht unabhängig vom Bundesjagdgesetz zu regeln. Der NABU Brandenburg erwartet von der Landesregierung, dass das Jagdrecht, das in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1934 stammt, grundlegend novelliert wird. Eine Anpassung an internationale Gesetze, Natur- und Tierschutz sowie heutige Erwartungen der Gesellschaft ist dringend erforderlich. Zahlreiche Bundesländer sind bereits da dabei ihr Jagdrecht dementsprechend zu überarbeiten.


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Quelle:
Pressedienst, 07.02.2011
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2011