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JAGD/176: NABU und Komitee gegen den Vogelmord verurteilen Greifvogelverfolgung in Thüringen (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - 18. Januar 2011

Mit Gift, Fallen und Schrot gegen Greifvögel

NABU Thüringen und das Komitee gegen den Vogelmord e. V. verurteilen illegale Greifvogelverfolgung in Thüringen


In Thüringen mehren sich Vorfälle der illegalen Verfolgung von Greifvögeln. Beispiele aus den letzten Jahren wie im Weimarer Land und im Raum Sömmerda zeigen, dass es oft nicht leicht ist, den Tätern habhaft zu werden. Der NABU Thüringen und das Komitee gegen Vogelmord e.V. würden deshalb die Einrichtung einer "Stabstelle für Umweltkriminalität" auch in Thüringen begrüßen.

Trauriges und aktuelles Beispiel: Mitte Oktober letzten Jahres hatten Spaziergänger im Weimarer Land in einem illegal aufgestellten Fangeisen einen noch lebenden Habicht gefunden. Ein herbeigerufener Jäger musste den schwer verletzte Habicht von seinen Qualen erlösen. Der Fall wurde durch das Komitee gegen den Vogelmord e.V. bei der Staatsanwaltschaft Erfurt zur Anzeige gebracht. Wie der Geschäftsführer des Komitee gegen Vogelmord e.V. Alexander Heyd darlegte, handelt es sich bei diesem aktenkundig gewordenen Fall nur um die Spitze des Eisberges! Ein weiteres Beispiel aus dem Raum Sömmerda zeigt, dass auch in Thüringen eklatant gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen wird. Hier wurden über Jahre hinweg, trotz laufender polizeilicher Ermittlungen, mit einem hochgiftigen Pestizid getränkte Köder ausgelegt.

Die Palette der Methoden, mit denen Greifvögeln nachgestellt werden, ist breit gefächert. Neben dem Einsatz von mit Pestiziden oder mit Nervengiften versetzten Ködern, Fangeisen und Habichtfangkörben, werden auch Greifvögel in Wildvogelpflegestationen eingeliefert in denen Schrotprojektile zu finden sind. Diesen grausamen Nachstellmethoden fallen Vogelarten wie z.B. Mäusebussarde, Habichte, Rotmilane, Uhus aber auch Sperber, Turm- und Wanderfalke zum Opfer.

"Die Täter können dabei oft sicher sein, nicht überführt zu werden. Nur wenn die Wilderer in flagranti gestellt und von ausreichend vielen Zeugen erkannt werden, ist ein Gerichtsverfahren wahrscheinlich. Denn solche Taten sind Straftaten, beileibe keine Ordnungswidrigkeit oder ein harmloses Kavaliersdelikt", so Mike Jessat der Landesvorsitzende des NABU Thüringen.

Doch gibt es mittlerweile eine Reihe von rechtskräftigen Gerichtsurteilen, in denen solche Wilderei mit hohen Geldstrafen oder auch dem Entzug des Jagdscheines geahndet wurden. Bundesweit beispielhaft im Vorgehen bei solche Straftaten, ist die in Nordrhein-Westfalen eingerichtete "Stabsstelle Umweltkriminalität". Seit 2005 koordiniert diese Behörde Maßnahmen gegen die Wilderei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die örtlichen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften. Offensichtlich ist die Einrichtung einer solchen Stelle auch für Thüringen anzustreben, um der bisher öffentlich kaum beachteten oder sanktionierten illegalen Greifvogelverfolgung Einhalt zu gebieten.


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Quelle:
Pressemitteilung, 18.01.2011
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2011