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ATOM/1124: Auf die lange Bank geschoben - WAA-Castoren bis 2020 (BI Lüchow-Dannenberg)


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. - Pressemitteilung vom 24. April 2015

Auf die lange Bank geschoben: WAA-Castoren bis 2020


Der Rücktransport von hochradioaktivem Müll aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Sellafield und La Hague scheint auf die lange Bank geschoben. 26 Castor-Behälter, die nach einer Änderung des Atomgesetzes nicht mehr in Gorleben, sondern in kraftwerksnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden sollen, bleiben vorerst in England und Frankreich.

Bis 2020 könne sich das hinziehen, das teilte die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf eine mündliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE jetzt mit. Wohin dieser Atommüll soll, ist aber weiterhin unklar.

"Wir staunen nicht schlecht", schreibt dazu die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI), "denn in der Vergangenheit wurde ständig Druck gemacht und unter Verweis auf internationale Verträge der Transport nach Gorleben jährlich angesetzt, ganz gleich wie die Lage war."

Da der Energiekonzern E.on gegen die entsprechende Änderung des Atomgesetzes klagt, sei auch nicht auszuschließen, dass es auch im Wendland wieder "Castor-Alarm" heißen könne. Mit Blick auf die angeblich neue Endlagersuche wäre das allerdings ein verheerendes Signal.

"Wir befürchten bis zum Beweis des Gegenteils, dass alles an Gorleben kleben bleibt".


Dokumentation

Anlage 21 - Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Drucksache 18/4641, Frage 26):

Die Frage von Hubertus Zdebel:
Mit welchen bisherigen Ergebnissen hat die Bundesregierung Maßnahmen in Bezug auf Landesregierungen und AKW-Betreiber (AKW: Atomkraftwerk) sowie die Ablieferer in Frankreich und England ergriffen, um die für den Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung erforderlichen Standortzwischenlager zu identifizieren, in denen die Castorbehälter künftig auf Kosten der AKW-Betreiber zwischengelagert werden sollen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass das Zwischenlager der Energiewerke Nord bei Lubmin für die Aufnahme eines Teils der Castorbehälter infrage kommt?

Die Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Nachdem die Aufbewahrung von verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im europäischen Ausland durch 9 a Absatz 2 a Atomgesetz im Transportbehälterlager Gorleben ausgeschlossen worden ist, sollten die bis 2020 zurückzuführenden verfestigten Spaltproduktlösungen - 5 Behälter aus Frankreich und 21 Behälter aus dem Vereinigten Königreich - nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Juni 2013 - in drei Standortzwischenlagern bis zu ihrer Endlagerung aufbewahrt werden.

Da trotz intensiver Gespräche auf allen Ebenen nur zwei Bundesländer - Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein - sich bereit erklärt hatten, jeweils einen Teil der insgesamt 26 Behälter in einem Standortzwischenlager in ihrem Bundesland aufzubewahren, hat Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks die Vereinbarung für gescheitert erklärt.

Das Bundesumweltministerium wird nunmehr selbst ein Konzept erarbeiten, das eine Verteilung der in Frankreich und dem Vereinigten Königreich befindlichen radioaktiven Abfälle an verschiedenen Standorten in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis vorsieht. Dieses Konzept soll den kernkraftwerksbetreibenden Energieversorgungsunternehmen als Richtschnur für ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Rückführung und Aufbewahrung der verglasten Abfälle dienen.

Quelle: http://www.hubertus-zdebel.de/atommuell-ruecktransporte-der-waa-castoren-2020/

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Quelle:
Pressemitteilung, 24.04.2015
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841/46 84, Fax: 05841/31 97
E-Mail: buero[at]bi-luechow-dannenberg.de
Internet: www.bi-luechow-dannenberg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2015

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