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ATOM/1020: Trickreiche Atommüllentsorgung (Strahlentelex)


Strahlentelex mit ElektrosmogReport
Unabhängiger Informationsdienst zu Radioaktivität, Strahlung und Gesundheit
Nr. 638-639 / 27. Jahrgang, 1. August 2013

Atommüll
Trickreiche Atommüllentsorgung

von Thomas Dersee



Brennelementekugeln bleiben vorerst in Jülich und sollen dann im Ausland entsorgt werden

Auf eine "Notfallregelung" nach Paragraph 19 des Atomgesetzes hat das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium in seiner Funktion als atomrechtliche Aufsichtsbehörde am 28. Juni 2013 zurückgegriffen. Es erteilte die Genehmigung, weiterhin rund 290.000 Brennelementekugeln in 152 Castor-Behältern im Forschungszentrum Jülich bei Aachen zu lagern. Damit solle ein "genehmigungsfreier Zustand" vermieden werden, hieß es. Die bisherige Genehmigung lief am 30. Juni 2013 aus und das für die Verlängerung zuständige Bundesamt für Strahlenschutz hatte die Genehmigung nicht erteilt, weil der Nachweis zur Erdbebensicherheit nicht erbracht ist. In Paragraph 19 des Atomgesetzes ist geregelt, daß die zuständige Aufsichtsbehörde anordnen kann, daß ein rechtswidriger Zustand vorübergehend als beseitigt gilt. Die Anordnung ist zunächst auf 6 Monate befristet, kann aber weiter verlängert werden.

Ursprünglich sollten die Brennelementekugeln aus dem stillgelegten Forschungsreaktor in Jülich in ein Zwischenlager in Ahaus gebracht werden. Die rot-grüne Landesregierung lehnte das jedoch ab und forderte, ein neues erdbebensicheres Zwischenlager in Jülich zu bauen. Inzwischen will das Forschungszentrum die Brennelementekugeln in die USA verfrachten. Von dort seien sie in den 1950er und 1960er Jahren nach Deutschland gekommen.

Diese Option ist jetzt durch das neue Standortauswahlgesetz eröffnet worden. Das Gesetz zur endgültigen Endlagersuche schließt zwar eine "Verbringung radioaktiver Abfälle einschließlich abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung außerhalb Deutschlands" aus, es bezieht sich dabei aber ausdrücklich auf eine EU-Richtlinie, in der Abfälle aus Forschungsreaktoren von der nationalen Entsorgungspflicht ausgenommen sind. Damit ist ein Schlupfloch für Forschungsreaktoren geschaffen, ihren Atommüll ins Ausland zu verfrachten.


Der Artikel ist auf der Website des Strahlentelex zu finden unter
http://www.strahlentelex.de/Stx_13_638-639_S05-06.pdf

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Quelle:
Strahlentelex mit ElektrosmogReport, August 2013, Seite 5-6
Herausgeber und Verlag:
Thomas Dersee, Strahlentelex
Waldstr. 49, 15566 Schöneiche bei Berlin
Tel.: 030/435 28 40, Fax: 030/64 32 91 67
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Internet: www.strahlentelex.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2013