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ABWASSER/263: "Die Feuchttuchplage" und das Verursacherprinzip (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1099, vom 09. Dez. 2016 - 36. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

"Die Feuchttuchplage" und das Verursacherprinzip


Unter der Überschrift "Die Feuchttuchplage" hat die Fachzeitschrift wasserwirtschaft-wassertechnik (wwt) in ihrer Ausgabe 7-8/2016 ein Editorial veröffentlicht, das sich "dem verheerenden Wirken des Feuchttuchs" widmet. Um was geht es? Die Verstopfungen in den Pumpwerken der Kanalisation auf Grund der schlecht zersetzbaren Feuchttücher sind mittlerweile ein flächendeckendes Problem. Kaum ein Tag vergeht, in dem im Internet nicht ein neuer Zeitungsbericht aus einer Kommune zu finden ist, die mit dem Problem zu kämpfen hat (s. RUNDBR. 1032/1-3, 990/1). Das Reinigen der verstopften Pumpen ist nicht nur eine Zumutung für die Kanalarbeiter, sondern geht auch mächtig ins Geld. Der Schaden, der durch das Inverkehrbringen der Feuchttücher entsteht, geht jährlich in den x-stelligen Millionenbereich - und muss auf die Abwassergebühren umgelegt werden. Das lukrative Geschäft der Freuchttuchhersteller zieht somit volkswirtschaftliche Folgekosten in erheblicher Größenordnung nach sich. Damit wird das Verursacherprinzip verletzt. Zwar ist auf vielen Verpackungen von Feuchttüchern ein Logo aufgedruckt, dass die Feuchttücher nicht über die Toilette entsorgt werden sollen. Dieser Hinweis wird aber von vielen Konsumenten übersehen oder sie ignorieren den Hinweis.
Wir schlagen deshalb vor, dass das Inverkehrbringen von schlecht zersetzbaren Feuchttüchern stärker reglementiert werden müsste. Als Radikalmaßnahme käme ein Verbot des Verkaufs von schlecht zersetzbaren Feuchttüchern in Frage.
Eine mildere Version wäre die Auflage, dass nur noch Feuchttücher verkauft werden dürfen, die in standardisierten Test-Verfahren (s. RUNDBR. 1032/1) einen vergleichbar schnellen Abbau wie bei üblichem Toilettenpapier aufweisen. Und eine weitere Möglichkeit wäre eine Zusatzsteuer auf Feuchttüchern, die den "Zersetzungstest" nicht bestehen. Die Zusatzsteuer oder eine Abgabe sollte analog nach § 13 des Abwasserabgabengesetzes zweckgebunden für den Gewässerschutz und/oder für Forschungsprojekte zur effizienteren Sanierung von Pumpwerken und Kanälen eingesetzt werden.

Was meinen unsere LeserInnen zu der Frage, wie man mit der "Feuchttuchplage" umgehen kann? Die Linksfraktion hat inzwischen eine "Kleine Anfrage" im Bundestag eingebracht, in der die Bundesregierung u.a. danach gefragt wird, wie sie die volkswirtschaftlichen Schäden durch die Nutzung von schwer abbaubaren Feuchttüchern einschätzt und welche Ideen sie hat, um gegen die "Feuchttuchplage" wirksam vorzugehen. Die Antwort der Regierung müsste noch im Dez. 16 vorliegen.


Wir haben zur "Feuchttuchplage" ein Dossier zusammengestellt, in dem die Problematik der schlecht zersetzbaren Fasertücher in der Kanalisation ausführlich erläutert wird. Abonnentinnen des WASSER-RUNDBRIEFS können das Dossier kostenlos via nik@akwasser.de anfordern - alle anderen: 5 Euro!

Zu dem Dossier haben wir auch eine Unterrichtseinheit erstellt, die bereits GrundschülerInnen dabei helfen soll, durch einfache Testverfahren in Gurkengläsern dem Übel der Feuchttücher auf die Spur zu kommen.

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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 1099
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU),
Rennerstr. 10, 79106 Freiburg i. Br.
Tel.: 0761 / 27 56 93, 456 871 53
E-Mail: nik[at]akwasser.de
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2017

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