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TIERVERSUCH/615: Tierversuche ohne humanmedizinische Relevanz (AG STG)


Medienmitteilung der AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner - www.agstg.ch
Bonaduz, 10. November 2014

Tierversuche ohne humanmedizinische Relevanz

Haltlose Versprechen in der Hirnforschung



Seit Jahrzehnten verspricht uns die Tierversuchsforschung regelmässig, dass es dank der Forschung an Tieren bald möglich sein wird, neurodegenerative Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu heilen. Diese Versprechen konnten jedoch offensichtlich nicht eingehalten werden.
Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert schon lange eine tierversuchsfreie Forschung im Nutzen für Menschen und Tiere.

2013 wurden in der Schweiz 322 Affen für Tierversuche eingesetzt. Aufgrund ihrer genetischen Ähnlichkeit zum Menschen ist der Einsatz von Affen gerade in der Hirnforschung besonders beliebt. Trotz der vielen Ähnlichkeiten lassen sich jedoch die Unterschiede zwischen den einzelnen Arten nicht von der Hand weisen - das menschliche Gehirn ist nicht bloss eine grössere Version eines Affengehirns. Künstlich erzeugte Erkrankungen des Affengehirns können zwar erfolgreich geheilt werden, weisen aber nicht den versprochenen Nutzen in der Humanmedizin auf.

Eine Untersuchung von Brigitte Rusche und Wolfgang Apel (1) verdeutlicht die fehlende humanmedizinische Relevanz der Tierversuchs-Hirnforschung. Sie analysierten die Forschungsergebnisse eines wichtigen Hirnforschungsinstituts. Dazu untersuchten sie 99 Publikationen, deren Autoren versprachen, dass ihre Forschung - dank der Tierversuche mit Affen und anderen Tierarten - zur Heilung von Schizophrenie, Alzheimer, Parkinson und weiteren neurologischen Krankheiten beitragen werde, auf ihren tatsächlichen Nutzen für die Humanmedizin. Rusche und Apel mussten feststellen, dass keine der publizierten Forschungsarbeiten einen konkreten Nutzen für die Humanmedizin hervorbrachte.
«Die grossartigen Versprechen der Tierversuchs-Forschung dienen in erster Linie der Rechtfertigung der Tierversuche» meint Marietta Haller, wissenschaftliche Mitarbeiterin der AG STG und kritisiert: «Die Tierversuchsforschung wird mit jährlich über 100 Millionen Franken Steuergeldern finanziert. Dagegen erhalten Wissenschaftler, die eine tierversuchsfreie Forschung betreiben, insgesamt vom Staat jährlich gerade mal 400 000 Franken.»

Innovative Forscher sind überzeugt davon, dass Tierversuche der falsche Weg sind und setzen sich für echten medizinischen Forschritt ein. Auch der Konstanzer Biologe Marcel Leist, der nicht grundsätzlich gegen Tierversuche ist, sagte kürzlich in einem Interview im Schwäbischen Tagblatt: «Es ist Augenwischerei, wenn Forscher damit argumentieren, dass die neurophysiologischen Versuche an Makaken dem Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen etwas bringen. Wenn es um direkte Heilungserfolge geht, mu?sste man u?berlegen, ob man die Forschungsgelder nicht viel besser investieren kann.»


Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner, kurz AG STG, fordert seit langem, dass die besten zur Verfügung stehenden Testmethoden angewendet werden. Um diese zu ermitteln, muss eine konsequente Vergleichsuntersuchung von humanbiologischen Tests und Tierversuchen im Vergleich mit bekannten Daten aus der Humanmedizin durchgeführt werden.


Anmerkung:

(1) Brigitte Rusche, Wolfgang Apel (Hrsg.): Nerv getroffen. Ein Jahrzehnt Hirnforschung an der Universität Bremen - Forschungsaussagen: Ethische Bewertung. Realität. ISBN: 3-924237-12-3


Die Broschüre «Die Medizin der Zukunft - Die Möglichkeiten der tierversuchsfreien Forschung» finden Sie als PDF unter:
http://www.agstg.ch/downloads/flyer/agstg-prospekt_medizin-der-zukunft-tierversuchsfreie-forschung_de.pdf

Viele weitere Informationen über Tierversuche und Forschung finden Sie unter:
www.agstg.ch

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Quelle:
Medienmitteilung vom 10. November 2014
AG STG - Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner
Brisiweg 34, CH-8400 Winterthur
Telefon: 0041 (0)52 213 11 72
E-Mail: office@agstg.ch
Internet: www.agstg.ch


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2014