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TIERVERSUCH/414: Wie erfolgreich ist das Tierversuchsverbot in der Kosmetik? (tierrechte)


tierrechte 1.09 - Nr. 47, Februar 2009
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Wie erfolgreich ist das Verbot der Tierversuche in der Kosmetik tatsächlich?

Von Christiane Baumgartl-Simons


Ohne Frage stellen die Verbotsregelungen, die die Kosmetikrichtlinie heute enthält, den Erfolg der Tierversuchsgegner-Bewegung in all ihren Schattierungen dar. Die Aufklärung der Bevölkerung an Infoständen, die Demonstrationen, die kontinuierliche Lobbyarbeit und viele weitere Aktionen bis hin zur Befreiung von "Versuchstieren" läuteten den Wertewandel in unserer Gesellschaft ein. Dreißig Jahre Tierversuchsgegnerschaft haben in Politik und Wissenschaft breite Spuren hinterlassen.

Der bislang als unantastbar geltende Tierversuch wird heute in Frage gestellt und die wissenschaftliche Aussagefähigkeit der In-vivo-Ergebnisse[1] gilt nicht mehr als Goldstandard. Die Forderung nach Ersatzverfahren zum Tierversuch fand bereits 1986 in der EU-Tierversuchsrichtlinie 86/609 ihren Niederschlag, setzte sich über diverse Novellierungen der Kosmetikrichtlinie bis hin zur Prüfung der Chemikalien (REACH[2]) fort. Heute wächst die Zahl der Wissenschaftler, die Ersatzverfahren zum Tierversuch entwickeln. Wissenschaftler fordern mittlerweile selbst beschleunigte Validerungs- und Anerkennungsverfahren. Hätte es die Protestbewegung der Tierversuchsgegner nicht gegeben, wären wohl auch die Verbotsregelungen, die im März 2009 und 2013 in Kraft treten, nicht vorhanden.

Der Blick zurück zeigt: Die Bewegung hat etwas erreicht. Wir sollten jedoch darüber nachdenken, welche Vorgehensweisen möglicherweise zu einem früheren Zeitpunkt einen größeren Erfolg gebracht hätten. Aus dieser Analyse können wir für unser zukünftiges Handeln wertvolle Erkenntnisse gewinnen, um unsere Chancen zu verbessern und um unser Ziel des vollständigen Ausstiegs aus dem Tierversuch schneller zu erreichen. Den Blick auf die Zukunft gerichtet müssen wir uns fragen, welches die besten Mittel sind, um Tierversuchsersatzverfahren so schnell wie möglich zu etablieren. In jedem Fall, das zeigt die Historie, bilden Ausdauer und Beharrlichkeit das solide Fundament des Erfolgs. Diese Gewissheit wird unsere Ungeduld - denn die Tiere leiden tagtäglich - erträglich machen, damit wir die besten Strategien zur Abschaffung der Tierversuche mit vollem Einsatz verfolgen können.

Wir wissen, Tierversuche in der Kosmetik hören erst dann auf, wenn alle Chemikalien tierversuchsfrei getestet werden. Die Verbotsregeln, die am 11. März 2009 und 2013 in Kraft treten, haben auf diesem Weg eine wichtige Schrittmacherfunktion, die Wissenschaft und Politik zur Höchstleistung antreiben müssen. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Versprechungen auch tatsächlich umgesetzt werden.


[1] In-vivo = "im Lebenden": mit In-vivo-Verfahren sind Verfahren und Experimente am lebenden Tier gemeint.
[2] REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). geltende EU-Chemikalienverordnung, seit 1. Juni 2007 in Kraft.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 47/Februar 2009, S. 12
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2009