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POLITIK/843: Nordrhein-Westfalen - Droht ein historischer Rückschritt für den Tierschutz? (MfT)


Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressemitteilung vom 5. November 2018

NRW: Droht ein historischer Rückschritt für den Tierschutz?

Schafft Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine wieder ab?


Vor fünf Jahren führte Nordrhein-Westfalen (NRW) als zweites Bundesland die Tierschutzverbandsklage ein. Ein Meilenstein für den Tierschutz, denn seither ist es anerkannten Tierschutzorganisationen möglich, den Schutz von Tieren vor Gericht einzuklagen. Ein Klagerecht, was auch im Naturschutz schon lange besteht. Die Tierschutzverbandsklage gehörte stets zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen.

In acht Bundesländern gibt es inzwischen das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine. NRW war hier mit seinem weitgehenden Modell Vorreiter für die anderen Bundesländer.

Doch das Gesetz hat ein automatisches Verfallsdatum. Wenn es nicht aktiv verlängert wird, läuft es zum 31. Dezember 2018 automatisch aus. Bis zum heutigen Tag ist jedoch kein Gesetz zur Verlängerung des Tierschutzverbandsklagerechts von der jetzigen Landesregierung auf den Weg gebracht worden. Damit wäre NRW das erste Bundesland, das die Tierschutzverbandsklage wieder abschafft.

"Es wäre vollkommen unverständlich, warum hier ein Gesetz, das bundesweit als Meilenstein für den Tierschutz gilt, einfach abgeschafft werden soll", sagt Torsten Schmidt, 1. Vorsitzender des Düsseldorfer Landesbüros der anerkannten Tierschutzverbände. "Sollte sich die Abschaffung bewahrheiten, erleben wir einen historischen Rückschritt für den Tierschutz in NRW", gibt Schmidt zu bedenken.

"Nach der Schließung der Stabsstelle Umweltkriminalität und der Abschaffung des ökologischen Jagdgesetzes wäre das Auslaufen der Tierschutz-Verbandsklage das Ende einer modernen Tierschutzpolitik in NRW. Wir fragen uns inzwischen alle, wie eine Zusammenarbeit im Tierschutz in diesem Land überhaupt noch aussehen soll", kritisiert Christina Ledermann, 2. Vorsitzende des Landesbüros und Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Tierschutzbeirates.

Auch Dr. Christoph Maisack, renommierter Tierschutzjurist und Autor entsprechender Fachliteratur, fürchtet: "Es ist davon auszugehen, dass die Klagen bei Abschaffung des Gesetzes von den Gerichten nicht mehr entschieden werden. Dieses Argument sollte dringend auch in die Entscheidung über die Verlängerung eines Gesetzes einfließen."

Nach Ansicht der Tierschutzverbände sind die Mitwirkungsrechte mit Klagemöglichkeit elementar, um einen Vollzug des Tierschutzgesetzes überhaupt garantieren zu können und das einzige geeignete Instrument, um das Staatsziel Tierschutz aus Artikel 20 a Grundgesetzes umzusetzen. Zudem widerspricht das Vorgehen der Landesregierung dem gesellschaftlichen Wertewandel. Mehrere repräsentative Umfragen belegen, dass die Zivilbevölkerung mehr Tierschutz statt weniger wünscht. In der Sitzung vom Mittwoch, 31.10.2018, hatte die Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist einen Bericht vorgelegt, der aber weder Position noch Willen der Landesregierung beinhaltete.

Die besorgten Verbände haben inzwischen eine Petition zum Erhalt der Verbandsklage gestartet [1], um den historischen Rückschritt für den Tierschutz aufzuhalten und sich mit Hilfe der Stimmen aus der Zivilbevölkerung für eine moderne Tierschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen stark zu machen.


[1] Die Petition ist abrufbar unter:
https://www.change.org/p/tierschutz-verbandsklage-erhalten

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. November 2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Geschäftsstelle: Mühlenstr. 7a, 40699 Erkrath
Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2018

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