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POLITIK/799: Tierschutz - Städtetag soll Kommunen gegen Zirkusse mit Wildtieren unterstützen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 25. April 2017

Tierschutz: Städtetag soll Kommunen gegen Zirkusse mit Wildtieren unterstützen

Bundeseinheitliches Verbot gefordert


Sechs Tierschutzvereine bzw. Stiftungen fordern den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund dazu auf, Kommunen zu unterstützen, die Zirkusse mit Wildtieren verbieten wollen. Die sechs Unterzeichner, animal public, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutsche Tierschutzbund, PETA, Pro Wildlife und VIER PFOTEN, haben sich mit dieser Botschaft an die kommunalen Spitzenverbände gewandt. Die Tierschützer weisen in einem gemeinsamen Schreiben darauf hin, dass auch ein im März 2017 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefälltes Urteil die Kommunen nicht daran hindert, die Platzvergabe an Wildtier-Zirkusse generell zu unterbinden. Aus Sicht der Tierschützer ist darüber hinaus ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus dringend nötig, um Rechtsunsicherheiten künftig zu vermeiden.

Öffentliche Sicherheit gefährdet

Mehrere Rechtsexperten bestätigen, dass Kommunen weiterhin das Recht haben, ihre Platzvergabe an reisende Zirkusunternehmen davon abhängig zu machen, ob die Zirkusse bestimmte Wildtiere mit sich führen. Die Gutachter empfehlen, neben tierschutzrechtlichen Erwägungen überwiegend auch andere wichtige Gründe für ihre Entscheidung heranzuziehen, die in der Zuständigkeit der Kommune liegen, etwa die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Immer wieder brechen Tiere aus den mobilen, unzureichend gesicherten Zirkus-Stallungen aus und können dann zur Gefahr für Menschen und Straßenverkehr werden. Mit einer Neuregelung der Platzvergabe kämen die Städte und Gemeinden gleichzeitig dem Wunsch der großen Mehrheit der Bürger nach mehr Tierschutz nach.

Tierschutz nicht gewährleistet

Bisher empfiehlt der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Kommunen, Zirkusbetrieben mit Wildtieren die Nutzung kommunaler Flächen nicht grundsätzlich zu untersagen. Stattdessen sollten die Kommunen auf Basis des Ordnungsrechts und des Tierschutzgesetzes im Einzelfall entscheiden. Dabei übersieht der Dachverband jedoch, dass das Mitführen bestimmter Wildtierarten systemimmanente Probleme verursacht. Zudem stellt eine Einzelfallprüfung die Kommunen vor eine teils unlösbare Aufgabe. "Anstatt die Problemlösung einseitig auf die Kommunen abzuschieben, sollten der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag die Kommunen unterstützen, die der unzeitgemäßen Wildtierhaltung im Zirkus keinen Raum mehr geben wollen", sagt Denise Schmidt, Kampagnenleiterin Deutschland bei VIER PFOTEN. "Viele Kommunen wollen trotz der uneinheitlichen Rechtsprechung an ihren bestehenden Verboten festhalten oder einen entsprechenden Beschluss fassen."

Forderung nach bundeseinheitlichem Verbot

Obwohl viele Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen, braucht es aus Sicht der Tierschützer eine bundeseinheitliche Regelung. "Die Parteien dürfen ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen nicht aus dem Blick verlieren - gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Wahlkampf", fordert Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund. Der Bundesrat hatte sich im März 2016 bereits zum dritten Mal dafür ausgesprochen, dass zumindest Affen, Großbären, Elefanten, Nashörner, Flusspferde und Giraffen nicht in Zirkussen gehalten werden sollten. "Die Bundesregierung ignoriert diesen Entschluss augenscheinlich und hat sich dazu bis heute nicht weiter geäußert", so Mackensen.

Haltung und Dressur im Zirkus nicht tiergerecht

Die Einschränkungen, denen die Tiere im Zirkus ausgesetzt sind, sind gravierend. Sie leben ständig unter unzureichenden Transportbedingungen, für ihre Haltung gibt es keine konkreten rechtlichen Vorgaben. Die nicht rechtsverbindlichen "Zirkusleitlinien" des Bundeslandwirtschaftsministeriums stellen nur minimalste Anforderungen und selbst diese können in einem reisenden Unternehmen nicht erfüllt und bei ständigem Wechsel des zuständigen Veterinäramts auch schwer durchgesetzt werden. Laut einer Kleinen Anfrage im Bundestag wurden im Jahr 2011 bei etwa der Hälfte der durchgeführten Kontrollen in Zirkusbetrieben Beanstandungen an der Tierhaltung festgestellt. Auch die Dressur von Tieren im Zirkus beruht in vielen Fällen auf Zwang und Gewalt und keineswegs auf einem engen Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier, wie von Zirkussen und ihren Befürwortern behauptet wird.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 25. April 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2017

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