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POLITIK/779: Korrektur in der EU-Schweinehaltungsrichtlinie (PROVIEH)


PROVIEH MAGAZIN - Ausgabe 1/2016
Magazin des Vereins gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V.

Vollspaltenböden Ade!
Korrektur in der EU-Schweinehaltungsrichtlinie

Von Svenja Taube


Die Entdeckung eines Übersetzungsfehlers in der EU-Schweinehaltungsrichtlinie durch die Albert-Schweitzer-Stiftung kann für viele Schweine nun deutlich verbesserte Lebensbedingungen bedeuten. In der englischen und französischen Fassung der Schweinehaltungsrichtlinie (2008/120/EG) heißt es bezüglich des Liegebereiches, dass dieser in Temperatur und Größe "comfortable" beziehungsweise "confortable" sein muss. Im Deutschen wurde diese Passage nur mit "angemessen" übersetzt. Wörtlich heißt es hier, dass die Schweine "Zugang zu einem größen- und temperaturmäßig angemessenen Liegebereich" haben sollen. Der Initiative der Stiftung hat die Kommission nun Folge geleistet und den Wortlaut entsprechend geändert. Die Tiere sollen fortan Zugang zu einem "physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereich" haben.

Bisher leben die meisten Schweine in konventioneller Haltung vollständig auf harten Spaltenböden aus Beton. Diese verhindern es zum einen, dass die Tiere ihre grundlegenden Bedürfnisse ausleben können. Zum anderen führen sie zu Verletzungen an Gelenken und Klauen.

Durch die Änderung des Wortlautes widerspricht die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden nun dem geltenden EU-Recht. In den Niederlanden, Dänemark, Finnland, Schweden und der Schweiz sind Vollspaltenböden bereits verboten. Es ist zu hoffen, dass Deutschland bald diesem Vorbild folgt. Mit der Korrektur der EU-Haltungsrichtlinie ist zumindest ein erster Teilschritt erreicht, der die Lebensbedingungen von Schweinen zu verbessern hilft.

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Quelle:
PROVIEH MAGAZIN - Ausgabe 1/2016, Seite 41
Herausgeber: PROVIEH - Verein gegen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2016

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