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POLITIK/755: Agrarausschuss berät über Ende der Kükentötung - Antrag aus Nordrhein-Westfalen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 7. September 2015

Agrarausschuss berät über Ende der Kükentötung

Deutscher Tierschutzbund fordert Zustimmung zum Antrag aus NRW


Der Agrarausschuss des Bundesrates berät heute über den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Demnach dürfen wirtschaftliche Gründe ausdrücklich nicht länger als "vernünftiger Grund" für die Tötung von Eintagsküken gelten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Antrag und fordert den Agrarausschuss auf, diesem zu folgen und dem Bundesrat die Annahme zu empfehlen.

"Ein rein wirtschaftlicher Grund ist niemals 'vernünftig' und rechtfertig in keinem Fall die Tötung eines Mitgeschöpfes", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Dass jährlich rund 45 Millionen Küken bei lebendigem Leibe geschreddert oder vergast werden, ist ein Skandal und nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Nordrhein-Westfalen geht mit seinem Antrag einen weiteren wichtigen Schritt. Wir erwarten nun auch vom Agrarausschuss des Bundesrats, dass dieser sich für eine tierfreundliche Regelung stark macht, damit rein wirtschaftliche Gründe zukünftig nicht mehr über Leben und Tod der Küken entscheiden."

Nordrhein-Westfalen fordert in seinem Antrag im Bundesrat einen neuen Absatz im Tierschutzgesetz, nach dem es künftig verboten sein soll, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten - und zwar insbesondere auch dann, wenn es sich bei dem Grund um die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile handelt. Verabschiedet der Bundesrat den Antrag, wird dieser über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Bundestag zugeleitet, außerdem müsste das Ministerium eine Stellungnahme abgeben.

Geschlechtserkennung im Ei

Laut dem Antrag von NRW würde eine Übergangsfrist die Brütereien in die Lage versetzen, sich den neuen Anforderungen anzupassen. Eine Alternative zur Tötung stellt dabei die vom BMEL geförderte Methode der Geschlechtsbestimmung im Ei dar, wobei das Geschlecht des Huhnes im 72 Stunden lang bebrüteten Ei ermittelt wird. Eier mit männlichem Embryo können aussortiert werden, bevor ein Schmerzempfinden feststellbar ist.

Abkehr von der Intensivtierhaltung

Andere Folgen der Hochleistungszucht auf Legeleistung bleiben bei dieser Methode allerdings unberührt: Hennen legen etwa 300 Eier pro Jahr - mehr als das Fünffache ihrer Vorfahren. Als Folge leiden sie oftmals an schmerzhaften Eileiterentzündungen und verstärkter Brüchigkeit der Knochen. Langfristig fordern die Tierschützer deshalb Konzepte zum Ausstieg aus der Intensivhaltung, etwa durch Rückkehr zu Zweinutzungshühnern, bei denen beide Geschlechter - entweder zur Eier- oder Fleischproduktion - zum Einsatz kommen. Diese Hühnerrassen legen zwar weniger Eier und wiegen weniger als die Hochleistungstiere, dafür sind sie robuster und gesünder.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 7. September 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2015

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