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POLITIK/701: NRW, Saarland und Hamburg sagen Ja! zum Klagerecht (tierrechte)


tierrechte 3.13 - Nr. 64, August 2013
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Meilenstein Tierschutz-Verbandsklage
NRW, Saarland und Hamburg sagen Ja! zum Klagerecht

Von Christina Ledermann



Im Mai und Juni diesen Jahres wurde gleich dreimal Tierschutzgeschichte geschrieben: Nordrhein-Westfalen (NRW), das Saarland und Hamburg führten die Tierschutz-Verbandsklage ein. Diese bahnbrechenden Erfolge zeigen, dass sich das intensive Lobbying des Bundesverbandes für das Klagerecht gelohnt hat. Die Bedeutung der neuen Gesetze sind vergleichbar mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz vor elf Jahren.


Trotz sengender Hitze war die Freude am 19. Juni vor dem Düsseldorfer Landtag groß, als das rot-grün regierte NRW für das Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine stimmte. Der Beschluss kam trotz heftiger Angriffe gegnerischer Lobbyisten im Vorfeld mit einer Mehrheit von SPD, Grünen und Piraten zustande. CDU und FDP stimmten dagegen. Das neue Gesetz enthält außer dem Klagerecht umfangreiche Mitwirkungsrechte und ermöglicht den anerkannten Tierschutzverbänden, tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.

Zusammen mit Vertretern weiterer Tierschutzorganisationen war der Bundesverband am Tag der Abstimmung in Düsseldorf vor Ort, um sich bei Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) und den entsprechenden Fraktionen zu bedanken. Neben Marzipanschweinchen überreichten der Vorsitzende Dr. Kurt Simons und seine beiden Stellvertreterinnen Dr. Christiane Baumgartl-Simons und Christina Ledermann dem Umweltminister eine große vegane Torte mit der Aufschrift "NRW gibt den Tieren eine Stimme". Minister Remmel, der sich bereits in der Opposition engagiert für die Tierschutz-Verbandsklage eingesetzt hatte, hatte sichtlich Freude an der bunten Danksagung und verteilte großzügig Tortenstücke an alle Anwesenden. Das Gesetz trat kurz darauf am 6. Juli 2013 in Kraft. Der Bundesverband steht derzeit in engem Kontakt zu anderen Tierschutzorganisationen und zum zuständigen Ministerium, um ein gemeinsames Konzept für die praktische Umsetzung des Klagerechtes in NRW zu entwickeln. Er wird sich sobald möglich als klagebefugte Organisation in NRW anerkennen lassen.

Am 26. Juni beschloss auch der Saarländische Landtag, die Tierschutz-Verbandsklage einzuführen. Besonders erwähnenswert ist, dass sich alle Fraktionen des Landtags einstimmig zu dem Gesetzentwurf bekannten - eine herausragende tierschutzpolitische Leistung, denn damit steht die CDU im Saarland, anders als ihre Parteikollegen auf Bundes- und Länderebene, zu dem wichtigen Klagerecht. Sensationell ist auch, dass das Saarland neben Mitwirkungs- und Klagerechten für anerkannte Tierschutzorganisationen zusätzlich die Einführung eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten beschloss - eine Komfortkombination, die es sonst nirgends in Deutschland gibt. Um diese außerordentlichen Verdienste zu würdigen, bedankte sich der Bundesverband auch persönlich mit einer veganen Torte bei der saarländischen Umweltministerin Anke Rehlinger (SPD) und der tierschutzpolitischen Sprecherin der SPD Gisela Kolb stellvertretend für alle Befürworter des Gesetzes. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst verkündet und tritt einen Tag danach in Kraft.

Stillschweigend hat am 21. Mai auch der SPD-regierte Hamburger Senat das Hamburgische Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine eingeführt. Dieses orientiert sich stark an dem Gesetz, das in Bremen bereits seit 2007 existiert, und tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Im Vergleich zu den Gesetzen in NRW und dem Saarland stellt es allerdings lediglich eine Minimalversion dar, da es nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage und keine Mitwirkungs- und Informationsrechte für die anerkannten Tierschutzverbände vorsieht.

Dennoch sind diese Entwicklungen bahnbrechend. Sie sind das außerordentliche Ergebnis einer Graswurzel-Kampagne, der es trotz erheblichen Widerstands der gegnerischen Lobbys in sachlich-kompetenter Weise gelungen ist, die Politik zu überzeugen. Die Einführung des Verbandsklagerechtes steht der Kampagne "Tierschutz ins Grundgesetz" (1989-2002) in ihrer Bedeutung in nichts nach und zeigt, dass sich der Stellenwert des Tierschutzes in unserer Gesellschaft fortentwickelt. Von der aktuellen Entwicklung geht zudem eine Signalwirkung aus, und weitere Länder werden folgen. Schon jetzt steht in Schleswig-Holstein ein entsprechendes Gesetz kurz vor der Verabschiedung. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz versprechen die rot-grünen Koalitionsverträge die Einführung des Klagerechts. Diese Entwicklungen werden die bisherigen Blockierer CDU, CSU und FDP auch auf Bundesebene nicht dauerhaft ignorieren können.

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Quelle:
tierrechte 3.13 - Nr. 64/August 2013, S. 4-5
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2013