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POLITIK/641: Bundestag - Morgen Abstimmung über Hühnerkäfig-Anträge (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 22. März 2012

Bundestag: Morgen Abstimmung über Hühnerkäfig-Anträge


Der Bundestag debattiert morgen (23.03.2012) zwei Anträge zum Ende der tierquälerischen Kleingruppen-Käfige für Legehennen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert fraktionsübergreifende Zustimmung und ein Ende der beispiellosen Blockadehaltung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). Sowohl die Fraktionen der SPD als auch von Bündnis 90/Die Grünen haben einen entsprechenden Antrag eingereicht. Beide fordern die Umsetzung des "Kleingruppenkäfig-Kompromisses", den der Bundesrat Anfang März mit großer Mehrheit beschlossen hat: Dieser Entwurf der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sieht eine Übergangsfrist für Kleingruppenkäfige bis 2023 vor - statt wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ursprünglich angedacht bis 2035. Mit vorgeschobenen verfassungsrechtlichen Bedenken blockiert Aigner aktuell den Entschluss. Die Folge der Nichtumsetzung wird ein rechtlicher Flickenteppich ab dem 1. April 2012 sein: Denn dann entscheidet jedes Bundesland selbst, wie lange die Kleingruppen-Käfige weiter bestehen dürfen.

"Die Käfigqual für Legehennen in Deutschland muss sofort enden, das ist die klare Forderung. Dass die Eierindustrie die Kleingruppenkäfige gemäß Bundesratkompromiss noch mindestens elf Jahre weiter betreiben kann, ist ein inakzeptables Zugeständnis. Und dass Frau Aigner noch nicht einmal diesen Beschluss umsetzt, ist eine beispiellose Zumutung", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Bundesministerin Aigner wendet sich mit ihrer Blockade auch gegen den Entschluss der CDU/CSU-FDP-geführten Länder. Die Landwirtschaftsministerin hat ihre Ablehnung mit einer Einschätzung des Justizministeriums erklärt, wonach die vorgeschlagene Bestandsschutzregelung verfassungswidrig sei. Schröder dazu: "Es ist bemerkenswert, dass Ministerin Aigner die Länder zu Verfassungsbrechern erklärt, ohne ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit eindeutig zu belegen. Aktuelle Beispiele wie der Ausstieg aus der Atomenergie belegen, dass eine Umsetzung solcher 'Ausstiegsbeschlüsse' verfassungsrechtlich machbar ist."


Hintergrund "Kleingruppen-Käfige"

Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen für nichtig erklärt. Eine Neuregelung muss bis April gefunden werden. Die Struktur dieser Käfigsysteme bietet den Legehennen keine Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. "Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Es gibt keine vernünftigen Argumente dafür, auf weitere Zugeständnisse zu pochen", kritisiert Schröder.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 22. März 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2012