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POLITIK/632: Bundesrat - Hühnerkäfig-Kompromiss (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. Februar 2012

Bundesrat: Hühnerkäfig-Kompromiss


Der Agrarausschuss des Bundesrates hat heute in einer Sondersitzung empfohlen, dem "Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zuzustimmen. Die Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, der eine Übergangsfrist für Kleingruppenkäfige bis 2023 - statt wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner ursprünglich angedacht bis 2035 - vorsieht. In Härtefällen kann ein Weiterbetrieb der Käfige bis 2025 erlaubt werden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass das Ende der Käfige kommt, bleibt aber bei seiner Grundsatzkritik, dass eine Übergangsfrist - zudem von mindestens elf Jahren - nicht begründbar ist. Zugleich mahnt der Verband die Bundesministerin Ilse Aigner alles zu tun, das Ende der Kleingruppenkäfige so rasch wie möglich umzusetzen. Scharf kritisiert werden die Versuche des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft und des Deutschen Bauernverbandes, die Käfigqual bis mindestens 2035 durchzusetzen und die Bundesministerin dazu zu bewegen, den Kompromiss noch zu unterlaufen.

"Die Käfigqual für Legehennen in Deutschland wird enden, das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass die Eierindustrie die Kleingruppenkäfige noch mindestens elf Jahre weiter betreiben kann", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und fügt an: "Der ursprünglich geplante Bestandsschutz bis ins Jahr 2035 war inakzeptabel. Wir sind froh, dass die Länder das nun korrigieren und setzen darauf, dass sich die Bundesministerin Ilse Aigner nicht sperrt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen für nichtig erklärt. Eine Neuregelung musste bis April gefunden werden. Die Struktur der Käfigsysteme bietet den Legehennen keine Möglichkeit, auch nur annähernd ihre artgerechten Verhaltensweisen auszuleben. "Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Es gibt keine vernünftigen Argumente dafür, auf weitere Zugeständnisse zu pochen", kritisiert Schröder die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes und des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, den aus Tierschutzsicht immer noch ungenügenden Kompromiss abzuwenden.


Chronologie: Kampf für das Käfigverbot

Seit dem verstärkten Aufkommen der Käfige für Legehennen Mitte der 1960er Jahre kämpft der Deutsche Tierschutzbund gegen diese Haltung und für tiergerechtere alternative Haltungssysteme. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. Betreiber von Käfigbatterien ignorierten das mittlerweile erlassene Verbot der Käfighaltung. Die CDU/CSU-/FDP-Bundesregierung und eine Bundesratsmehrheit machte das Verbot wieder rückgängig: 2006 trat eine geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft, nach der Hühnerkäfige weiterhin erlaubt blieben. 2007 legte die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage gegen die sogenannten Kleingruppenkäfige ein. 2010 gab das BVG dieser Klage Recht.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 23. Februar 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012