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POLITIK/629: Good News - Erfolgreicher Einsatz in der Tierrechts- und Tierschutzarbeit (tierrechte)


tierrechte Nr. 58, November 2011
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Good News - Erfolgreicher Einsatz für Tiere

von Stephanie Elsner und Christina Ledermann


Tierschutz-Verbandsklage: Bewegung in vier Bundesländern

Der Sachstand in den einzelnen Bundesländern sieht derzeit wie folgt aus:

Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage könnte noch in 2011 im Saarland Realität werden. Der Landtag will im November (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) über den Entwurf der Jamaika-Regierung abstimmen.

Auch in Nordrhein-Westfalen hat die rot-grüne Landesregierung ein Jahr nach Regierungsantritt einen deutlich über den Entwurf des Saarlands hinausgehenden Vorschlag in den Landtag eingebracht, über den der Landtag Anfang 2012 entscheidet. Beide Regierungsfraktionen erfüllen damit ihre Wahlversprechungen und setzen ihre Vereinbarungen aus den Koalitionsverträgen um.

Zudem haben in Hessen die Oppositionsparteien SPD und Grüne jeweils einen Gesetzentwurf für das Klagerecht nach NRW-Vorbild eingebracht. Auch wenn es wundersam wäre, dass CDU und FDP die Anträge unterstützen, so trägt die politische Diskussion zur weiteren Akzeptanz des Klagerechts bei.

Von den beiden neu gewählten Landesregierungen in Baden-Württemberg (grün-rot) und Rheinland-Pfalz (rot-grün) wird erwartet, dass sie bis zum Sommer 2012 ihre Koalitionsvereinbarungen zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Angriff nehmen und entsprechende Gesetzentwürfe in die Landtage einbringen.


Tierschutzbeauftragte: Saarland und Baden-Württemberg engagiert

Sehr erfreulich ist, dass sich sowohl das Saarland als auch Baden-Württemberg zusätzlich zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage dazu entschlossen haben, einen Tierschutzbeauftragten einzuführen. So steht es in den zwei Koalitionsverträgen. Das Saarland will dem Parlament noch im Dezember 2011 eine Vorlage zur Einführung eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten vorlegen. In Baden-Württemberg ist für den Tierschutzbeauftragten eine bezahlte Stelle vorgesehen. Tierschutzbeauftragte gibt es bisher nur in Hessen und in Berlin. In Berlin handelt es sich um eine ehrenamtliche Position, die Tierschutzbeauftragte in Hessen arbeitet hauptamtlich.


Hennen: Zuversicht erlaubt

Der Krieg um die Haltung der "Legehennen" währt schon über 30 Jahre. Auch in 2011 setzten sich die Gefechte fort. Laut Bundesverfassungsgericht muss die Bundesregierung bis 31. März 2012 die Unterbringung von Hennen in den "Seehofer-Käfigen" - offiziell als Kleingruppenhaltung bezeichnet - neu regeln. Anfang des Jahres hat sich erneut Rheinland-Pfalz, gestützt durch Nordrhein-Westfalen und Bremen, für die Hennen stark gemacht und ist mit einem Entschließungsantrag an den Bundesrat herangetreten, um ein Verbot der Käfighaltung zügig durchzusetzen.

Mitte des Jahres legte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ihren Entwurf zur Haltung von Legehennen vor. Demnach soll die Haltung im "Seehofer-Käfig" ebenfalls nicht mehr möglich sein - allerdings mit einer völlig überzogenen Übergangsfrist bis 2035. Proteste folgten, natürlich auch seitens des Bundesverbandes. Am 23. September stimmte der Bundesrat erfreulicherweise gegen diesen Entwurf der Bundesregierung. Die rot-grün regierten Länder traten für eine Übergangsfrist von acht Jahren, bis 2020, ein. Jetzt muss Ministerin Aigner einen neuen Entwurf vorlegen. In der strittigen Frage der Übergangsfrist haben die Agrarminister der Bundesländer dann auf ihrer Herbstkonferenz Ende Oktober die Agrarminister von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beauftragt, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten.

Während in Deutschland die alten Batteriekäfige längst passé sind, läuft innerhalb der EU die Frist Ende 2011 ab. Letzten Meldungen zufolge werden diese jedoch zwölf EU-Länder nicht einhalten. Die Agrarminister der Bundesländer forderten daher auf ihrer o.g. Herbstkonferenz ein Importverbot von Eiern aus diesen Batterien ab 2012. Frau Aigner sagte ihre Unterstützung zu.


Intensivtierhaltung: Der Widerstand wächst

Der derzeitige Boom beim Ausbau der industriellen Tierhaltung in Niedersachsen und in anderen Bundesländern stößt zunehmend auf Widerstand in der Bevölkerung. Die meisten Menschen lehnen tierquälerische Mast- und Zuchtanlagen aus Gründen des Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ab. Grund für den Ausbau der Intensivtierhaltung ist die Privilegierung von Mastanlagen im Bundesbaugesetzbuch. Diese Bevorzugung sollte ursprünglich bodengebundene Bauernhöfe fördern. Dieses Ziel verfehlt der betreffende Paragraf 35 mittlerweile aber völlig. Besonders in Niedersachsen zeigen sich in Verbindung mit dem "Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren", auch "Stallbaubeschleunigungsgesetz" genannt, die fatalen Auswirkungen.

Viele Kommunen greifen mittlerweile zur Selbsthilfe und versuchen mit verschiedenen Methoden, die Flut von neuen Tierfabriken einzudämmen - oft mit Erfolg. Beispiele: Landkreise im Emsland, Vechta und Oldenburg wehren sich mit der Forderung nach Brandschutz- und Keimschutzgutachten gegen neue Mastanlagen. In Hannover dienen Brandschutzanforderungen zur Evakuierung der Tiere, in Meppen die Bauleitplanung, in Cloppenburg vorgeschriebene Filteranlagen, in Diepholz Raumordnungsverfahren, in Aurich und Emden die Flächenbindung bzw. ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept der Eindämmung neuer Mastanlagen. Durch diese erfolgreichen Initiativen liegen Anträge für zahlreiche neue industrielle Großställe auf Eis.

Zudem haben sich die Gegner der Mastfabriken mittlerweile bundesweit vernetzt und helfen sich gegenseitig. Die Not der Kommunen findet aber auch in der Landes- und Bundespolitik Gehör. Bereits im Mai 2010 legte die Bundestagsfraktion der Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vor. Auch die Bundes-SPD forderte die Regierung auf, das Baugesetzbuch entsprechend zu ändern. Die niedersächsische Fraktion der Grünen folgte diesen Herbst mit dem Entschließungsantrag "Privilegien für Tierfabriken streichen", der Niedersächsische Landkreistag (NLT) legte kürzlich einen Vorschlag für eine bessere planerische Steuerung von großen Stallanlagen vor und auch der in Niedersachsen für den Tierschutz zuständige Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) kündigte eine grundlegende Einschränkung des Bauprivilegs an. Selbst im von Agrarwirtschaft geprägten Mecklenburg-Vorpommern regt sich Widerstand: SPD und CDU äußerten kürzlich die Absicht, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um eine "Obergrenze" für Massentierhaltungsanlagen zu ziehen.


Kaninchen: Haltungsvorschriften in Aussicht

Als Fleisch- oder Wolllieferant führen Kaninchen ein leidvolles Dasein. Um dies zu ändern, brachten Baden-Württemberg und Niedersachsen einen Antrag in den Bundesrat ein, der 2009 zu einem Bundesratsbeschluss führte. Danach soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die schnelle Einführung von Haltungsvorschriften einsetzen oder, wenn dies nicht zeitnah möglich ist, eigene erlassen. Dieser Aufforderung kam die Bunderegierung nach und stellte im Juni 2011 endlich ein erstes Eckpunktepapier zur kommerziellen Zucht und Haltung von Kaninchen in Deutschland vor. Dazu haben die anerkannten Tierschutzorganisationen, einschließlich des Bundesverbandes, Stellung bezogen und Kritik vorgebracht. Die Verbände setzen sich dafür ein, dass die Kaninchen ihre arteigenen Grundbedürfnisse, wie Sozialkontakte, Hoppeln und Haken Schlagen, Aufrichten, Graben, Ruhen, Nagen und Rückzug befriedigen können. Diese Voraussetzungen bieten nur Bodenhaltung mit Auslauf und Freilandhaltung.


Ferkel: Eingriffe ohne Narkose endlich in Diskussion

In der Intensivhaltung werden Ferkel in der ersten Lebenswoche schmerzvoll zurechtgeschnitten. Eine Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz erlaubt das Abschneiden von Ringelschwänzen und Hoden bis zum 4. bzw. 8. Lebenstag ohne Betäubung. Allein in Deutschland werden pro Jahr über 20 Millionen Ferkel ohne Schmerzausschaltung kastriert. Dadurch soll verhindert werden, dass das Fleisch den als störend empfundenen Ebergeruch annimmt. Doch die legale Tierquälerei ist zunehmend in der Diskussion. Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann sieht in seinem Tierschutzplan vor, das Kupieren von Ferkel-Schwänzen bis 2016 und die betäubungslose Kastration ab 2015 zu beenden. Nordrhein-Westfalens grüner Umweltminister Johannes Remmel hat schon gehandelt: per Erlass ist in NRW seit Januar 2011 das Abkneifen der Ferkelschwänze bei vollem Bewusstsein untersagt. Damit die tierquälerische Praxis flächendeckend beendet wird, müssen Bund und Länder das Operieren ohne Narkose ausnahmslos im Tierschutzgesetz verbieten. Belgien ist übrigens schon mit gutem Beispiel vorangegangen, dort soll die betäubungslose Kastration ab Januar 2012 abgeschafft werden.


Tierversuche: Kampf gegen Schweine-Experimente

Das Thüringer Sozialministerium hat das Vorhaben der US-Armee untersagt, Tierversuche an lebenden Schweinen im Rahmen der Ausbildung von Soldaten und Sanitätern durchzuführen. Gegen dieses Verbot hat die US-Armee über eine Auftragsfirma kürzlich Klage am Verwaltungsgericht Gera eingereicht. Für den Bundesverband ist hier positiv und lobenswert, dass sich das Sozialministerium nicht beirren ließ und es auf das Gerichtsverfahren ankommen lässt. Außerdem ist der Bundesverband zuversichtlich, dass das Gericht diese Versuche nicht erlauben wird. Denn gemäß Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn es keine Alternativen gibt und sie ethisch zu rechtfertigen sind. Für die geplanten Gefechtsverletzungen an den Schweinen gibt es aber tierlose Alternativen.

Im Übrigen läuft derzeit in den USA ein Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung von Tierversuchen beim Militär und auch die Bundeswehr bestätigt, dass sie keine Tierversuche mehr zu Trainingszwecken durchführt.


Tierversuche: Alternative für Botox-Tests

Das Nervengift Botulinumtoxin hat unter dem Handelsnamen "Botox" in Anti-Falten-Spritzen breite Anwendung gefunden. Vor Verkauf wird jede Produktionseinheit wegen der Gefährlichkeit in qualvollen Mäuseversuchen getestet.

Der jahrelange Druck des organisierten Tierschutzes wurde durch eine breite Öffentlichkeit unterstützt. Das US-amerikanische Unternehmen Allergan entwickelte eine zellbasierte Methode zum Nachweis des Botulinumtoxins, die im Juni 2011 von der Food and Drug Administration (FDA) akzeptiert wurde. Mit dieser modernen in vitro-Methode sollen zukünftig 95 Prozent der jährlich etwa 600.000 im grausamen LD50-Tests getöteten Mäuse eingespart werden. Vorerst gilt diese Genehmigung nur für den US-amerikanischen Markt und die Produkte von Allergan. Es wird jedoch erwartet, dass die Behörden anderer Länder, insbesondere der EU, die neuartige Methode schnellstmöglich in bestehende Regelwerke aufnehmen. Allergan steht hier in der moralischen Verpflichtung, die Details des neuen in vitro-Tests der Wissenschaft zugänglich zu machen, um die Weiterentwicklung zu einem kompletten Ersatz zu ermöglichen.


Tierverbrauch im Studium: Positive Resonanz auf Ethik-Hochschulranking

Im Rahmen des Projektes "SATIS - für humane Ausbildung" hat der Bundesverband im April das erste Ethik-Hochschulranking in Deutschland veröffentlicht und machte damit die großen Unterschiede in den Lehrinhalten verschiedener Universitäten öffentlich. Während Studenten einiger Studienorte in biologischen Praktika bereits Alternativen nutzen, werden die meisten Studierenden immer noch mit das Gewissen belastendem Tierverbrauch konfrontiert, um ihr Wunschfach zu studieren.

Mit der Neuartigkeit dieses Rankings konnten wir das Interesse der Medien wecken. Bereits im Mai erschienen die Hintergründe - als Titelthema - im Unicum, dem größten Hochschulmagazins Deutschlands. Im Juni folgten zwei Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Und der SWR als Vertreter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens widmete unserer Umfrage sogar einen eigenen Beitrag in der Sendung "Im Grünen".

Im Bereich der Politik erfolgten mehrere sogenannte Kleine Anfragen durch Abgeordnete verschiedener Fraktionen an die jeweiligen Landesregierungen. Die Antworten belegen die Tatsache, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Einsatz vorhandener Alternativen nicht erfüllt werden.

Der Bundesverband fordert die gesetzliche Verankerung der Gewissensfreiheit für Studierende, sich gegen den Tierverbrauch und für Alternativen entscheiden zu dürfen.

Hierzu startete die Hochschulgruppe Campus Grün in Mainz eine Petition. Als Reaktion auf unser Schreiben an den Präsidenten, lud dieser den Bundesverband zu einem Gespräch ein. Daraufhin ermöglicht die Uni Mainz ab Sommersemester 2012 im Fachbereich Bio ein Alternativprogramm zum Sezieren von Tieren im Pflichtkurs!

Nicht zuletzt melden sich nun die Behörden bei uns, die den anzeigepflichtigen Tierverbrauch bewerten und genehmigen müssen. Für ein bundesweites Treffen aller genehmigenden Behörden haben wir Alternativen im Verleih zur Verfügung gestellt und Beratung angeboten, um die dringendsten Fragen zum Tierverbrauch zu beantworten und diesen letztendlich ersetzen zu können.

Alle online verfügbaren Medienbeiträge sind verlinkt unter:
www.mag.tierrechte.de/74

Politische Drucksachen finden Sie unter:
www.mag.tierrechte.de/75


Tierschutz-Forschungspreise: etliche Ausschreibungen

Tierschutz-Forschungspreise setzen ein wichtiges gesellschaftspolitisches Zeichen für die Reduktion von Tierversuchen und würdigen die Forschungsleistungen zur Entwicklung von Ersatzmethoden. Der Bundesverband begrüßt diese Preise sehr, die durch Bund, Länder und private Trägerschaft vergeben werden. Neben dem mit 15.000 Euro dotierten Tierschutz-Forschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zeichnete auch der Bundeswettbewerb "365 Orte im Land der Ideen" ein Ersatzverfahren zu Tierversuchen aus. Rheinland-Pfalz vergab Ende Juni seinen mit 20.000 Euro dotierten Preis an eine saarländische Forschergruppe. Baden-Württemberg wird seinen Preis in Höhe von 25.000 Euro Ende November - nach Drucklegung dieser Ausgabe - vergeben. Hessen verleiht 2012 den nächsten Forschungspreis. Weitere Preise waren der mit 50.000 Euro höchstdotiere Ursula M. Händel-Tierschutzpreis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der mit 15.000 Euro dotierte Berliner Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen und der alle zwei Jahre vergebene Felix-Wankel-Tierschutzforschungspreis einer Stiftung mit einem Preisgeld von 30.000 Euro. Außerdem verleihen folgende Vereine Förderpreise: Die Ärzte gegen Tierversuche, die alle zwei Jahre 10.000 Euro vergeben und der Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine.

Ausführliche Infos zu den Preisen finden Sie unter:
www.mag.tierrechte.de/76


Tierversuchsfrei: Erfreuliche Entwicklung von InVitroJobs

Unser 2009 gestartetes Wissenschaftsportal InVitroJobs entwickelt sich kontinuierlich weiter. Mittlerweile konnten wir über 150 Arbeitsgruppen in unserem Netzwerk mit Stellenbörse für Forscher und Entwickler von in vitro- und in silico-Methoden (*) begrüßen. Wenn eine Arbeitsgruppe ihre Zustimmung zur Aufnahme in die InVitroJobs-Liste erteilt, ist dies immer auch eine Anerkennung unserer Arbeit. Zumal wir oftmals Überzeugungsarbeit gegen Vorurteile leisten müssen, denn als Bundesverband der Tierversuchsgegner sind wir nicht automatisch ein willkommener Kooperationspartner der Forscher. Unsere Arbeitsgruppen repräsentieren einen Ausschnitt der aktuellen Forschungslandschaft bei der Entwicklung von tiereinsatzfreien Methoden. Darunter sind Wissenschaftler, die Zellkulturen oder Organsysteme für die Giftigkeitsprüfung entwickeln oder vertreiben, und auch solche, die an der Organentwicklung für eine spätere Transplantation arbeiten. So wird die Forschung an gentechnisch veränderten Tieren zu Zwecken der Transplantation überflüssig. Auch veröffentlichen wir zunehmend Arbeitsgruppen, die an Ersatzverfahren in der Immunologie arbeiten oder sich mit tierfreien Computersimulationen befassen. Zweck der Liste ist eine Allgemeininformation über Forscher, Entwickler und Anbieter von Ersatzmethoden für die interessierte Öffentlichkeit sowie eine Möglichkeit für die Forscher, sich hier zu präsentieren. Auch sollen die meist sehr komplizierten Sachverhalte verständlich gemacht werden. Von daher hat InVitroJobs eine Kommunikatorfunktion.

Dass das Projekt InVitroJobs "ankommt", zeigt auch die Suche nach Arbeitsgruppen auf unserer Website. Die Zahl der Suchenden nimmt kontinuierlich zu, wenn auch nicht so stark wie die Nachfrage nach bezahlten Stellen auf diesem Gebiet.

Für die Jobbörse ist wahrscheinlich, dass Studenten und Nachwuchswissenschaftler hier nicht nur neugierig herum surfen, sondern ernsthaft mit diesen innovativen tiereinsatzfreien Methoden arbeiten wollen - eine erfreuliche Entwicklung.

(*) in vitro = im Reagenzglas, in silico = mittels Computer


Tierschutzpreise: viele verdiente Träger

Erfreulicherweise werden Tierschutzpreise mittlerweile von verschiedenen Seiten verliehen, von Bundesländern, Stiftungen oder auch von Vereinen. Sie würdigen öffentlich ehrenamtliches Engagement für die Tiere und stärken den gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes. Über diese Auszeichnungen hat sich unser Bundesverband dieses Jahr besonders gefreut:

Im Oktober wurde der Tierschutzpreis der Bayerischen Staatsregierung überreicht an die Akademie für Tierschutz und für das Stadttaubenprojekt Erlangen. Einen zu teilenden Sonderpreis von 5.000 Euro erhielten der ehemalige Nürnberger Tierheimleiter, der Verein Tierhospiz Hof Elise sowie der Gnadenhof Gollachostheim. Diesen Hof haben Martin Weid und unserer Bundesverband-Vorstandsmitglied Susanne Pfeuffer 2007 ins Leben gerufen. Die beiden finanzieren das Gnadenhofprojekt ausschließlich in Eigeninitiative - durch ihre Berufstätigkeiten sowie durch Patenschaften und Spenden. Mehr als 80 gerettete Tiere haben zurzeit auf dem Hof ein neues Zuhause gefunden. Mehr zum Hof und seinen Bewohnern unter:
www.tierschutz-grenzenlos.de

Anfang des Jahres hat Rheinland-Pfalz seinen zweigeteilten und mit je 3.000 Euro dotierten Tierschutzpreis erstmals an einen Juristen vergeben: Dr. Christoph Maisack. Er ist seit Jahrzehnten einer der profiliertesten Vorkämpfer für die Rechte der Tiere in Deutschland. Der Richter erarbeitet Vorschläge zu Tierschutz-Rechtsvorschriften, begutachtet rechtspolitische Fragen, hat einen juristischen Kommentar zum Tierschutzrecht herausgegeben und ist als Sachverständiger bei Anhörungen in Landtagen und im Bundestag gefragt.

Für ihr Lebenswerk zugunsten der Tiere wurde im August Brigitte Jenner von den Tierversuchsgegnern Berlin und Brandenburg mit dem Berliner Tierschutzpreis geehrt. Die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Katrin Lompscher würdigte ausdrücklich die Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit der Tierrechtlerin.


Jagd: Mehr Tierschutz möglich

Im Zuge der Föderalismusreform haben die Bundesländer die Möglichkeit, vom geltenden Bundesjagdgesetz abzuweichen. Nordrhein-Westfalen und das Saarland nutzen diesen Freiraum, um das Jagdwesen auf Basis aktueller wildbiologischer Erkenntnisse und im Sinne des Tierschutzes zu reformieren.

Im Saarland wird derzeit über den Entwurf eines neuen Landesjagdgesetzes beraten. Darin soll "die Pflicht zur Wahrung des Tierschutzes" als wesentliches Element hervorgehoben werden. Es ist u.a. geplant, den Abschuss von Haustieren, die gezielte Baujagd und Fangjagd sowie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren zu verbieten. Im Januar 2012 wird dazu eine große Anhörung im Umweltausschuss stattfinden.

Auch die rot-grüne Landesregierung in NRW plant bis 2013 eine Änderung des Landesjagdgesetzes. Ihr Ziel: Praktiken, die mit dem Tierschutz unvereinbar sind, sollen künftig untersagt werden. Auch hier soll u.a. die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren verboten werden. Dies betrifft besonders die Ausbildung an flugunfähig gemachten Enten und an lebenden Füchsen in sogenannten Schliefanlagen.


"Pelztierhaltung": Verordnung bringt erhoffte Erfolge

2006 wurden in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anforderungen für das Halten von "Pelztieren" festgelegt. Wohltuend ist, dass das Problem damit bei Politikern nicht gänzlich als erledigt angesehen wird. So haben sich auf der nationalen Agrarministerkonferenz die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und das Saarland für ein Verbot aller "Pelztier"-Farmen ausgesprochen. Zudem scheint der Wunsch vieler Tierschützer wahr zu werden, dass durch die höheren Haltungsanforderungen und die damit verbundenen Kosten die Pelzgewinnung unrentabel wird. Im Dezember tritt nämlich die zweite Stufe der Verordnung in Kraft. Demnach müssen z. B. die Betreiber von Nerzfarmen einen Quadratmeter Grundfläche für jedes ausgewachsene Tier sowie für jedes Jungtier nach dem Absetzen zur Verfügung stellen. Und die Gesamtkäfiggröße - es sitzen ja mehrere Tiere zusammen - muss mindestens drei Quadratmeter umfassen. Diese Investitionen werden viele Betreiber nicht tätigen und den Betrieb schließen. Definitiv ist dies u.a. von der Nerzfarm in Aachen-Orsbach bekannt, gegen die jahrzehntelang protestiert wurde.


Schenkelbrand: Verbot soll kommen

Der sogenannte Schenkelbrand, bei dem Pferde mit einem etwa 800 Grad heißen Brenneisen gekennzeichnet werden, soll bis November 2012 verboten werden. Bisher erlaubte eine Ausnahme im Tierschutzgesetz die schmerzhafte Praxis, bei der den Tieren Verbrennungen dritten Grades zugefügt werden. Besonders die Pferdezuchtverbände setzen sich für den Brand ein, da die Brandnarbe für sie ein Markenzeichen darstellt. Vorreiter bei dem Verbot war die EU. Um die antiquierte Kennzeichnungsmethode unnötig zu machen, schreibt sie seit 2009 vor, dass EU-weit alle Fohlen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. Obwohl die Bundesregierung und Agrarministerin Ilse Aigner das Verbot offiziell unterstützen und der Bundesrat eine Entschließung zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden angenommen hatte, mussten das Land Rheinland-Pfalz und die Oppositionsparteien mehrere Anträge einbringen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gerd Müller (CSU) teilte aber schließlich im Juli im Bundesrat mit, dass die bisherige Ausnahme im Tierschutzgesetz bis Ende 2012 gestrichen werde.


Fundtiere: Klare Regelungen und Hilfe für Tierheime

Im Oktober hat der Bundesrat einem Entschließungsantrag der Thüringer Landesregierung zugestimmt, in der das Land bei der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes eine eindeutige gesetzliche Regelung für die Betreuung und Unterbringung entlaufener, ausgesetzter oder anderweitig herrenloser Tiere fordert. Bisher ist die Versorgung dieser Tiere in den einzelnen Bundesländern völlig uneinheitlich geregelt. Dies kann dazu führen, dass die Behörden bei ausgesetzten und zurückgelassenen Tieren, die genau genommen nicht unter die Regelungen des Fundrechts fallen, die Kosten für Betreuung und Unterbringung nicht übernehmen - eine große Belastung, die manche Tierheime in die Insolvenz treibt. Der Antrag fordert auch, die Versorgung anderer herrenlose Tiere - wie beispielsweise wilder Katzen - neu zu regeln. Die Entscheidung sorgt nicht nur für klare und einheitliche Regelungen, sie wird die Tierheimbetreiber auch finanziell entlasten.


Katzenschutz: Kommunen für Kastrationspflicht

Katzenelend ist nicht nur in Südeuropa, sondern auch in Deutschland groß. Die jahrelange Forderung nach einer bundesweiten Katzenschutz-Verordnung fand allerdings bislang keinen Niederschlag. So greifen Kommunen zur Selbsthilfe. Das Mittel: eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach dem "Paderborner Modell". Doch diese Maßnahme wird juristisch unterschiedlich beurteilt. Um solche "Katzenschutz-Verordnungen" zu schaffen, müssen die Städte z. B. belegen, dass es eine Katzenüberpopulation gibt. Während es einigen Kommunen genügt, dass ihre Tierheime über Überbelegung klagen und Aufnahmestopps aussprechen müssen, verlangen andere Nachweise wie Katzenzählungen, die nicht oder nur schwer zu erbringen sind. So verharren viele Kommunen und tun nichts. Lob gebührt daher denen, die sich nicht beeindrucken lassen und couragiert im Sinne des Tierschutzes handeln und Vorschriften schaffen. Im November 2011 sind dies schon über 50 Kommunen:

Aldenhoven (NRW), Arnsberg (NRW), Bad Dürrenberg (Sachsen-Anhalt), Bad Zwischenahn (Niedersachsen), Barntrup (NRW), Bergheim (NRW), Bremen, Bünde (NRW), Büren (NRW), Delmenhorst (Niedersachsen), Edewecht (Niedersachsen), Enger (NRW), Ense (NRW), Eschweiler (NRW), Gütersloh (NRW), Halle (NRW), Herford (NRW), Herzogenrath (NRW), Hiddenhausen (NRW), Hilchenbach (NRW), Hildesheim (Niedersachsen), Hürth (NRW), Iserlohn (NRW), Jülich (NRW), Kall (NRW), Kirchlengern (NRW), Kürten (NRW), Lemgo (NRW), Lemwerder (Niedersachsen), Leverkusen (NRW), Linnich (NRW), Lippstadt (NRW), Löhne (NRW), Möhnesee (NRW), Oer-Erkenschwick (NRW), Oerlinghausen (NRW), Oldenburg (Niedersachsen), Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen), Paderborn (NRW), Porta Westfalica (NRW), Rastede (Niedersachsen), Rödinghausen (NRW), Schloss Holte-Stukenbrock (NRW), Schwerte (NRW), Siegen (NRW), Spenge (NRW), Sundern (NRW), Verden (Niedersachsen), Verl (NRW), Versmold (NRW), Vlotho (NRW), Westerstede (Niedersachsen), Wildeshausen (Niedersachsen)


Stopfleber: Immer mehr Unternehmen distanzieren sich

Es war schon fast ein diplomatischer Eklat, als die Kölner Ernährungsmesse Anuga bekannt gab, dass Gänse- oder Entenstopfleber im Warenverzeichnis der Messe nicht mehr geführt wird. Der französische Agrarminister Bruno Le Maire wandte sich mit einem Protestbrief an seine deutsche Amtskollegin Ilse Aigner, französische Staatssekretäre verhandelten hektisch mit deutschen Diplomaten und Boykottaufrufe wurden laut. Frankreich gehört neben Bulgarien und Ungarn zu den Hauptproduzenten des Tierqualproduktes. Etwa 80 Prozent der Stopfleberprodukte stammen aus französischen Betrieben. Um Foie Gras, zu Deutsch "fette Leber", zu erzeugen, werden Enten und Gänse mit Metallrohren zwangsgestopft, mehrmals täglich. Das Ergebnisprodukt ist eine Fettleber. Die Produktion ist in Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern verboten und verstößt gegen europäisches Tierschutzrecht. Paris schiebt die EU-Einschränkungen seit Jahren hinaus und blockiert ein Handelsverbot.

Neben der Kölner Messe konnten auch etliche Unternehmen und Hotelketten davon überzeugt werden, Stopfleber nicht mehr anzubieten.


Hummer: Mehr Schutz für das Krustentier

Die Verbraucherbehörden der Bundesländer beraten derzeit über eine Verschärfung der Tierschutzbestimmungen für Hummer, die lebend verkauft werden. Es besteht Einigkeit, dass das Zusammenbinden der Scheren ein artgemäßes Verhalten unmöglich macht. Zudem sollen die Aquarien größer und mit Sichtschutzblechen ausgestattet werden. Falls die Kommission beschließt, die Empfehlungen umzusetzen, könnten die strengeren Regeln bald verbindlich werden. Die Verhandlungen waren zur Drucklegung dieser Ausgabe noch nicht abgeschlossen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen bestätigte aber, dass es definitiv Verbesserungen geben wird. Dadurch wird der Konsum und der Verkauf zwar nicht grundsätzlich hinterfragt, die höheren Auflagen für die sogenannte Lebendhälterung könnten aber bewirken, dass Händler und Restaurants aus Kostengründen keinen Hummer mehr anbieten. Unabhängig davon konnten Tierschützer nach eigenen Angaben mit ihren hartnäckigen Demonstrationen erreichen, dass das Berliner Luxuskaufhaus KaDeWe keinen Hummer mehr anbietet.


Ernährung: Vegetarier auf dem Vormarsch

Es ist keine verträumte Utopie mehr: Immer mehr Menschen verzichten bewusst auf tierische Produkte, ernähren sich vegetarisch oder vegan oder schränken ihren Fleischkonsum ein. Der Vegetarierbund (VEBU), Mitgliedsverein des Bundesverbandes, meldete anlässlich des Weltvegetariertages am 1. Oktober, dass er noch nie einen derartigen Boom erlebt hat. Bis Ende 2011 geht der VEBU von einem Mitgliederzuwachs von über 40 Prozent aus. Die Zahl der Vegetarier in Deutschland schätzt der Verein auf etwa sieben Prozent - das sind fast sechs Millionen Menschen. Dass die vegetarische Lebensform mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, spiegelt sich auch in der Berichterstattung wieder: Noch nie berichteten so viele Leitmedien über das Thema "Vegetarismus" und setzen sich kritisch mit den Folgen der industrialisierten Landwirtschaft auseinander. Dass Fleischunternehmen wie Vion über sinkenden Absatz klagen, McDonald's einen zweiten "Veggieburger" einführt, Gourmetköche vegetarische Menüs zaubern, immer mehr vegetarische Produkte angeboten werden, in Berlin eine rein vegetarische Mensa eröffnet und mittlerweile 15 deutsche Städte bei der Kampagne "Donnerstag ist Veggietag" mitmachen, sind weitere eindeutige Zeichen für den vegetarischen Vormarsch. Und nicht zuletzt merkt es jeder beim Restaurantbesuch: Die Zahle der fleischfreien Gerichte auf den Speisekarten wächst - Tendenz steigend.


Stadttauben: Konzept kommt an

Im Frühjahr flatterte diese gute Nachricht ins Haus: Die Aufnahme von Stadttauben in die neue Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung ist vom Tisch. Bereits mit Bekanntwerden des Vorhabens in 2009 hatte auch der Bundesverband gegen das Vorhaben Position bezogen.

Zudem begrüßen wir Berlins Bereitschaft, in das tierschutzgerechte Stadttaubenmanagement einzusteigen. Zwei Schläge wurden bereits eingerichtet.

Erfreulich ist ebenfalls, dass das Stadttaubenprojekt Erlangen mit seinen fünf Schlägen dieses Jahr mit dem Bayerischen Tierschutzpreis ausgezeichnet wurde. Öffentlich verkündete auch Bad Kreuznach, das sich 2005 als erste Stadt in Rheinland-Pfalz für das Taubenschlag-Konzept entschieden hatte, eine positive Bilanz: Es wurden seither rund 11.000 Eier ausgetauscht und es gibt heute weitaus weniger Tauben in der Stadt. Auch der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt kam nach fünfjährigem Betreiben des Taubenschlages am Westbahnhof trotz erheblicher Störfaktoren zu einem erfreulichen Ergebnis: Die Zahl der wild in der näheren Umgebung lebenden Tauben ist um ca. 85 Prozent zurückgegangen.


Zirkus ohne Tiere: neuer Entschießungsantrag

Im April kam einmal mehr die Hiobsbotschaft von der Bundesebene: Der Bundestag stimmte gegen ein Wildtierverbot für Zirkusse. Vor diesem Hintergrund verdient das Ausschöpfen kommunaler Möglichkeiten besondere Achtung. Vorbildlich handelte hier z. B. Worms. Im Mai beschloss der Hauptausschuss, öffentliche Plätze nicht mehr an Zirkusse mit Wildtieren zu verpachten. Dass auch private Unternehmen ganz praktisch Tierschutz umsetzen können, zeigt die schwedische Möbelhauskette IKEA, die im Mai mitteilte, an keinem ihrer 46 Standorte mehr Flächen für Zirkusse mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen. Mitte September brachte Hamburg erfreulicherweise wieder Bewegung auf die politische Bühne. Die Hansestadt legte dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus vor. Daraufhin forderten in einem gemeinsamen Schreiben 13 namhafte Verbände, inklusive des Bundesverbandes, die Länder auf, sich für das Verbot auszusprechen und es nach dem Vorbild Österreichs zu gestalten. Überdies machte 2011 auch Großbritannien unserer Bundesregierung vor, wie es geht: Das britische Unterhaus stimmte für ein generelles Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen. Bis Mitte 2012 soll ein entsprechendes gesetzliches Verbot eingeführt werden.


"Streuner": Lösungen auf EU-Ebene rücken näher

Das Elend der herrenlosen Straßentiere in vielen Staaten Süd- und Osteuropas ist himmelschreiend und kann nur durch Kastrationsprogramme, Aufklärungsarbeit und den Aufbau von Tierheimen gelöst werden. Da sich bisher auf EU-Ebene hierzu wenig bewegt, haben einige Abgeordnete kürzlich eine "Schriftliche Erklärung" des Europaparlaments zur Kontrolle der Hundepopulation verfasst (wir berichteten in tierrechte 3.11). Die gute Nachricht ist: die Schriftliche Erklärung Nr. 26 hat die erforderliche Mehrheit erreicht. Dies heißt, dass die Mehrzahl der EU-Abgeordneten das Problem und das Leiden der Straßentiere in Europa offiziell anerkennt und nun Lösungen von der EU-Kommission einfordert. Sie muss sich aufgrund der Mehrheitsaufforderung damit befassen.


Stierkampf: Verbot in Katalonien

Auch wenn diese Meldung Deutschland nicht direkt betrifft, haben wir sie aufgenommen, da das Thema Stierkampf Viele bewegt - nicht nur die, die gerne nach Spanien in Urlaub fahren. Am 25. September diesen Jahres fand in der Arena "La Monumental" in Barcelona der letzte Stierkampf Kataloniens statt. Das Regionalparlament sprach letztes Jahr ein Verbot des Stierkampfes für die ganze nordspanische Region Katalonien aus, das Anfang 2012 in Kraft tritt. Tierschützer hatten das Verbot mit einem Volksbegehren ins katalanische Parlament gebracht und gesiegt. Für das Verbot stimmten vor allem die katalanischen Regionalparteien, die für einen schrittweisen Abschied von Spanien eintreten. Laut Umfragen sprechen sich nur noch ein Drittel der 46 Millionen Spanier für den Stierkampf aus. Besonders die Jüngeren haben wenig Interesse an dem blutigen Spektakel. Dies zeigt sich auch an den Zahlen. Im ganzen Land sinkt die Anzahl der Stierkämpfe.

Dennoch ist die Stierkampflobby aktiv: Sie ist derzeit bemüht, den Stierkampf als immaterielles Kulturgut durch die UNESCO anerkennen zu lassen. Zudem erklärte das französische Kulturministerium den Stierkampf im April dieses Jahres zum nationalen Kulturerbe, obwohl mehr als die Hälfte der Franzosen ein Verbot befürworten. Die Tierschützer machen dagegen mobil.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 58/November 2011, S. 6-13
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

tierrechte erscheint viermal jährlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2012